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Lübben und Calau gehören zum Siedlungsgebiet der Sorben - Staatssekretär Gorholt begrüßt Entscheidung des Hauptausschusses des Brandenburger Landtags

- Erschienen am 20.04.2016

Kulturstaatssekretär Martin Gorholt begrüßt als Beauftragter für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg die heutige Zustimmung des Haupt­ausschusses des Brandenburger Landtags, die Gemeinden Lübben/Lubin (Landkreis Dahme-Spreewald) und Calau/Kalawa (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) offiziell in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben aufzunehmen. „Calau und Lübben gehören somit – nach der Gemeinde Wiesengrund – zu den ersten Kommunen, die sich auf der Grundlage des 2014 novellierten Sorben/Wenden-Gesetzes zum angestammten Siedlungs­gebiet bekannt haben und deren Anträge vom Kulturministerium und vom Hauptausschuss des Landtags stattgegeben wurde. Das rege wendische Vereinsleben in Lübben und der gut nachgefragte Wendisch-Unterricht in Calau zeigen, dass die wendische Kultur und Sprache vor Ort gelebt werden. Ich freue mich, dass auch weitere Gemeinden darüber diskutieren, einen Antrag zur Aufnahme in das angestammte Siedlungsgebiet zu stellen. Die sorbische Kultur und Zweisprachigkeit sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen maßgeblich zur Attraktivität der Region bei“, so Gorholt. „Es ist 2014 gelungen, die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im ersten deutschen UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu verankern, im vergangenen Jahr den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag erstmals direkt wählen zu lassen und die Mittel für die Sorben-Stiftung ab 2016 zu erhöhen – die Diskussion in den Kommunen über die offizielle Zugehörigkeit zum angestammten sorbischen Siedlungsgebiet ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache.“

Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz werden unter anderem auch der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden gewährleistet. Derzeit gehören 27 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im vergangenen Jahr können weitere Orte bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Als erste Kommune wurde im Dezember 2015 die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce (Landkreis Spree-Neiße) offiziell in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben aufgenommen.

Das Land Brandenburg hat 2014 das Sorben/Wendengesetz novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen. Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Martin Gorholt ist der erste Beauftragte der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Weiterentwicklung des Minderheitenrechts im europäischen und internatio­nalen Rahmen. Im Mai 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag statt. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit rund 3,1 Millionen Euro. Die Stiftung unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung, Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuche früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuent­wickeln.

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Datum
20.04.2016
Rubrik
PM