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Änderungsgesetz stärkt Hochschulstandort Brandenburg

- Erschienen am 19.09.2018

Wissenschaftsministerin Martina Münch begrüßt die heutige Zustimmung des Brandenburger Landtags zum Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften. „Mit den hochschulrechtlichen Änderungen optimieren wir bestehende Regelungen und reagieren auf aktuelle Herausforderungen im Hochschulbereich. So müssen sich unsere Hochschulen im Wettbewerb um die ‘besten Köpfe‘ einer bundesweiten Konkurrenz stellen – wir unterstützen sie dabei, in dem wir die gesetzlichen Einstellungsbedingungen für Juniorprofessorinnen und -professoren erleichtern. Mit den Regelungen zu Hochschulklinika schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass sich die Hochschulmedizin im Land erfolgreich weiterentwickelt. Die Zulassung von Spitzensportlerinnen und -sportlern in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nochmals deutlich erleichtert – damit wird das Sportland Brandenburg für Topathleten noch attraktiver. Darüber hinaus werden bei der Zulassung von Lehramtsstudierenden sorbisch/wendische Sprachkenntnisse besonders berücksichtigt – damit verbessern wir die künftige Versorgung mit Lehrkräften mit sorbischen/wendischen Sprachkenntnissen. Zudem können die Hochschulen ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die an Angeboten zur Vorbereitung auf die Hochschulzugangsprüfung teilnehmen, in Zukunft regulär immatrikulieren – damit fördern wir die Internationalisierung der Hochschulen und bringen gleichzeitig die Qualifizierung von Fachkräften weiter voran. Mit den hochschulrechtlichen Änderungen stärken wir den Hochschulstandort Brandenburg.“

Mit dem heute verabschiedeten Artikelgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften wurden rechtliche Änderungen sowohl im Brandenburgischen Hochschulzulassungsgesetz, im Brandenburgischen Hochschulgesetz und in der Hochschulzulassungsverordnung als auch im Landespersonalvertretungsgesetz, im Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz, im Brandenburgischen Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz und im Brandenburgischen Landeswahlgesetz verankert.

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Datum
19.09.2018
Rubrik
PM