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Land fördert kulturelle Ankerpunkte mit jährlich 1 Million Euro

- Erschienen am 19.07.2021 - Presemitteilung 201
Förderprogramm für Kulturentwicklung im ländlichen Raum

Das Kulturministerium legt mit der Förderrichtlinie für Regionale Kulturelle Ankerpunkte erstmals ein ganz auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm auf. Für die künftig vom Land geförderten regionalen kulturellen Ankerpunkte stellt das Land jährlich 1 Million Euro bereit.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Wir brauchen eine zukunftsträchtige Kulturpolitik und Kulturförderung in und für Brandenburg. Die können wir aber nicht von Potsdam aus entwickeln. Dafür brauchen wir die Regionen mit ihren Erfahrungen, Stärken und Bedarfen. Ich bin überzeugt: Wandel gelingt nur gemeinsam. Deswegen haben wir in diesem Jahr regionale Kulturkonferenzen gestartet. Unser Ziel: Eine neue, gemeinsame Kulturstrategie für Brandenburg“, so Ministerin Schüle. „Bei diesem Prozess unterstützen wir die Regionen: Mit dem neuen Programm der regionalen kulturellen Ankerpunkte, wollen wir lebendige Kulturorte entwickeln, die vor Ort Strahlkraft entwickeln und Akteurinnen und Akteure vernetzen. Ob ein Ankerpunkt eher ein Kreativzentrum wird, ein digitaler Knotenpunkt, eine erweiterte Heimatstube oder eine Bühne für Angebote der kulturellen Bildung – das entscheiden die Verantwortlichen vor Ort. Ich bin überzeugt: So hat Kultur Zukunft.“

Die Förderung der regionalen kulturellen Ankerpunkte beginnt bereits im Oktober 2021. Für den jeweiligen Ankerpunkt stehen Landesmittel in Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren angelegt. Nach Maßgabe der Haushaltsentwicklungen kann sich eine weitere Förderphase von nochmals drei Jahren anschließen. Entscheidend ist dabei: Die kulturellen Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Ankerpunkte sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht. Anträge können ab sofort bis zum 18. August 2021 im Kulturministerium eingereicht werden. Voraussetzung: Die jeweiligen Landkreise müssen die Bewerbungen befürworten. Eine Fachjury wird die eingereichten Anträge bewerten. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/ abrufbar.

Auf den in diesem Jahr gestarteten regionalen Kultur-Konferenzen sollen Themen und Herausforderungen der Brandenburger Kultur diskutiert und Lösungen entwickelt werden. Dabei geht es unter anderem um ehrenamtliches Engagement in der Kultur, Perspektiven für freie Künstler*innen, Kultureinrichtungen als Ankerpunkte, Digitalisierung im Kulturbereich und eine offensive ländliche Kulturpolitik. Bereits im Dezember 2020 hatte eine erste landesweite Kultur-Konferenz des Ministeriums unter dem Motto ‘Kultur hat Zukunft – Brandenburger Kulturpolitik nach Corona‘ stattgefunden. Die Kulturkonferenzen werden in Kooperation mit der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH, Kulturland Brandenburg, durchgeführt.

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Ident-Nr
201
Datum
19.07.2021
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