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75.000 Euro für die Sanierung des Kulturhauses Plessa

- Erschienen am 19.05.2017

Kulturministerin Martina Münch hat heute der Gemeinde Plessa (Landkreis Elbe-Elster) einen Denkmal-Förderbescheid in Höhe von 75.000 Euro im Rahmen der diesjährigen Denkmalhilfe für die denkmalgerechte Sanierung des Kulturhauses Plessa übergeben. „Mit den Mitteln der Denkmalhilfe können wir helfen, die Sanierung und Sicherung des Kulturhauses Plessa voranzutreiben. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die Mittel für die Denkmalhilfe seit 2015 von 250.000 auf eine Million Euro zu vervierfachen. Das zeigt, dass das Land seine Anstrengungen im Denkmalschutz deutlich verstärkt hat. Gleichzeitig sind wir bei der Bewahrung unseres Denkmal-Reichtums aber auch weiterhin auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen – viele Kleinode in den Städten und Dörfern wären ohne privates Engagement nicht zu erhalten“, so Münch. „Die zahlreichen Gutshäuser, Kirchen, Industriebauten und Wohnhäuser sind nicht nur herausragende und einmalige Zeugnisse unserer kulturellen Vielfalt, Traditionen und Geschichte – sie sind aufgrund ihrer Authentizität besonders geeignet, Kinder und Jugendliche mit Geschichte und Kultur in Berührung zu bringen und tragen maßgeblich zur Identitätsstiftung bei. Auch die positive Entwicklung der Tourismuswirtschaft in den vergangenen Jahren verdanken wir in hohem Maße den Denkmalen, die – oft in Verbindung mit attraktiven kulturellen Angeboten – eine große Zahl von Touristen ins Land locken.“

Das dreigeschossige Kulturhaus wurde von 1955 bis 1960 zur Blütezeit des Industriestandortes vom Plessaer Braunkohlewerk im barockklassizistischen Stil errichtet. Zu DDR-Zeiten wurde das Haus mit mehreren Sälen, einer Bücherei und einer Gaststätte für politische Veranstaltungen, Feiern, Konzerte sowie Kino- und Theater-Aufführungen genutzt. Nach 1993 übernahm die Gemeinde Plessa das Kulturhaus, seit einigen Jahren finden dort wieder Veranstaltungen statt. Mit den Fördermitteln sollen die Fenster im Großen Saal und an der Westseite erneuert sowie die Fassade der Nord- und Westseite des Kulturhauses saniert werden. Die Baumaßnahme wird von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße und denkmalfachlich vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum betreut.

Im Rahmen der 2015 erstmals eingerichteten Denkmalhilfe zur Sicherung von bedrohten Denkmalen stehen in diesem Jahr eine Million Euro Landesmittel zur Verfügung – doppelt so viel wie 2016. Im vergangenen Jahr konnten damit 15 dringende Sanierungs- und Sicherungs-Projekte gefördert werden, darunter die Sicherung des Vorlaubenganghauses in Lüdersdorf, die Sanierung der St. Jakobskapelle in Brandenburg an der Havel und die Notsicherung des so genannten Brauhauses des Zisterzienserklosters in Himmelpfort. In diesem Jahr können damit 30 Denkmale gefördert werden. Die Mittel der Denkmalhilfe können sowohl für die Erhaltung von Denkmalen außerhalb von bestehenden Förderprogrammen und die mittelfristige Sicherung von bedeutenden Denkmalen ohne konkrete Nutzungsoptionen als auch zur Notsicherung von Denkmalen nach Sturm- oder Feuerschäden sowie für die Restaurierung der Innenausstattung von Kirchen eingesetzt werden. Förderanträge im Rahmen der Denkmalhilfe für das kommende Jahr können bis zum 31. Oktober 2017 im Kulturministerium gestellt werden. Die Formulare sind im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de abrufbar.

Das Kulturministerium stellt in diesem Jahr insgesamt rund 14,3 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereit, eine Steigerung von 2,3 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2014. Die Mittel fließen – neben der Denkmalhilfe – in die Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Erhaltung national bedeutender Denkmale sowie an die Kirchen, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für den Erhalt ihrer Bausubstanz. Insgesamt gibt es rund 24.500 eingetragene Denkmale im Land Brandenburg – davon rund 13.600 Bau- und Kunstdenkmale.

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Datum
19.05.2017
Rubrik
PM