Herzlichen Glückwunsch – wutšobne glukužycenja!
- Erschienen am - PresemitteilungDer Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, gratuliert dem neu gewählten Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) in dieser Legislaturperiode:
„Herzlichen Glückwunsch – wutšobne glukužycenja! Mit der Wahl haben die Sorben/Wenden nicht nur ihre Vertreterinnen und Vertreter in Potsdam selbst bestimmt, sondern auch ihren Mitbestimmungswillen deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag ist eine der wichtigsten Stimmen der Sorben/Wenden im Land Brandenburg. Er trägt maßgeblich dazu bei, dass ihre Anliegen ausreichend Gehör finden, im Parlament, aber auch in der Regierung, in Behörden, in der Gesellschaft. Dass er dies künftig mit einer starken demokratischen Legitimation tun kann, ist ein gutes Zeichen für die Freiheit, die Mitbestimmung und den Schutz der Sorben/Wenden in Brandenburg. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den kommenden fünf Jahren!“
Zum dritten Mal nach 2015 und 2019 hatten alle sorbischen/wendischen Brandenburgerinnen und Brandenburger die Möglichkeit, den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag direkt zu wählen. Gewählt wurden Markus Koinzer, Delia Münch, Dieter Freihoff, Měto Nowak und Michael Apel. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl sind ein Mindestalter von 16 Jahren und der Hauptwohnsitz in Brandenburg. Der Sorben/Wenden-Rat ist ein aus fünf Mitgliedern bestehendes ehrenamtliches Gremium des Landtages und hat bei allen Themen beratende Stimme, die sorbische/wendische Interessen berühren. Die Mitglieder nehmen unter anderem an Beratungen der Fachausschüsse teil und begleiten die Gesetzgebungsprozesse mit Expertisen und Stellungnahmen.
Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die niedersorbische Sprache gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Das Land Brandenburg trägt mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln. Der Bund sowie Brandenburg und Sachsen unterstützen die Stiftung für das sorbische Volk mit jährlich rund 24 Millionen Euro.