Kreissorbenbeauftragte sind wichtige Stimme der Sorben
- Erschienen amKulturstaatssekretär Martin Gorholt hat als Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg heute in Lübben an einem Treffen mit den Kreissorbenbeauftragten der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus/Chóśebuz teilgenommen. Er würdigte die Arbeit und das Engagement der Kreissorbenbeauftragten für die Belange der Sorben/Wenden. „Die Kreissorbenbeauftragten sind eine unverzichtbare Stimme der Sorben im Land Brandenburg – sie sind engagierte Ansprechpartner vor Ort und tragen maßgeblich dazu bei, dass die sorbischen/wendischen Anliegen Gehör finden. Ich freue mich über die Rückmeldung, dass nach den Beschlüssen von Wiesengrund und Lübben derzeit auch weitere Gemeinden darüber diskutieren, einen Antrag zur Aufnahme in das angestammte Siedlungsgeiet zu stellen“, so Gorholt. „In diesem Jahr ist es bereits gelungen, die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben in das erste deutsche UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu verankern, den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag erstmals direkt wählen zu lassen und die Mittel für die Sorben-Stiftung ab dem kommenden Jahr zu erhöhen – die Ausweitung des sorbischen Siedlungsgebietes ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache.“
Staatssekretär Martin Gorholt trifft sich regelmäßig mit den Kreissorbenbeauftragten, um über den Erhalt und die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur zu beraten und aktuelle Themen zu diskutieren. Aktuelle Themen sind unter anderem der Leitbildentwurf zur Verwaltungs- und Strukturreform, die Erarbeitung des ersten Sorben/Wenden-Berichtes der Landesregierung sowie der Sachstand zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Gemeinden können noch bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Das erste Treffen mit den Kreissorbenbeauftragten fand am 05. Mai 2015 statt.
Das Land Brandenburg hat im vergangenen Jahr das brandenburgische
Sorben/Wendengesetz novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit in ihrem angestammten Siedlungsgebiet besser zu schützen. Staatssekretär Martin Gorholt ist der erste Beauftragte der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Weiterentwicklung des Minderheitenrechts im europäischen und internationalen Rahmen. Am 31. Mai 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag statt. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit rund 2,9 Millionen Euro. Die Stiftung unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung, Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen.
Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuche früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben sind in diesem Jahr in das erste deutsche UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.