3.000 Euro für zweisprachiges Ortsnamenverzeichnis
- Erschienen am - PresemitteilungDas Kulturministerium unterstützt den Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg bei der Erstellung eines Verzeichnisses von hochdeutsch-niederdeutschen Ortsnamen für die Brandenburger Landkreise mit 3.000 Euro aus Lottomitteln des Landes.
Kulturministerin Manja Schüle:
"Niederdeutsch gehört zu unserem kulturellen Erbe, ist aktiv genutztes Kommunikationsmittel und auch sprachliche Heimat für viele. Seit etwa zehn Jahren hat das Engagement zu Bewahrung und Förderung des Plattdeutschen in Brandenburg deutlich an Dynamik gewonnen. Das Land fördert Projekte, die von der bundesweit ersten plattdeutschen Bahnhofsbeschilderung in Prenzlau über die Erarbeitung einer Platt-Fibel für die Arbeit mit Kindern bis zum hochdeutsch-niederdeutschen Ortsnamenverzeichnis für die Brandenburger Kommunen reichen. Der Erhalt des Niederdeutschen stiftet Identität, stärkt regionale Bindungen und bereichert unser Land. Uns alle eint das Ziel, die Regionalsprache als lebendiges Kulturgut für die Zukunft zu erhalten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir die Erstellung eines zweisprachigen Registers aus Lottomitteln fördern können.“
Bislang existieren keine niederdeutschen Ortsnamenverzeichnisse für Brandenburg. Im vergangenen Jahr hat das Kulturministerium ein Projekt gefördert, in dem in Zusammenarbeit mit dem Institut für Germanistik der Universität Potsdam und dem Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V. zunächst 700 Ortsnamen ausgewählt, analysiert und erfasst wurden. Das Projekt konzentrierte sich zunächst auf die Kerngebiete Prignitz, Uckermark und Barnim. In dem neuen Projekt sollen in den Landkreisen Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Oberhavel, Oder-Spree und Teltow-Fläming neue Ortsnamen erfasst und weitere bislang nicht schriftlich belegte niederdeutsche Ortsnamen ermittelt werden. Eine möglichst vollständige Liste historisch verbürgter und aktuell verwendeter niederdeutscher Ortsnamen ist nötig, damit die Landes- und Kommunalverwaltungen damit arbeiten und beispielweise weitere zweisprachige Ortstafeln aufstellen können. Mit dem zweisprachigen Ortsnamenverzeichnis erfüllt das Land Brandenburg seine Verpflichtungen im Rahmen der seit 1999 geltenden Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Das seit Jahrhunderten gesprochene Niederdeutsch, auch Plattdeutsch genannt, ist als einzige Regionalsprache Deutschlands geschützt. Es handelt sich um eine eigene germanische Sprache und keinen Dialekt des Hochdeutschen. Sie wird derzeit in acht Bundesländern gesprochen. Der Großteil des Landes Brandenburg gehört zum historischen niederdeutschen Sprachgebiet. Aktive Sprecher*innen sind in verschiedenen Vereinen und Gruppen organisiert, die vom Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg als Dachverband vertreten werden. Im Jahr 2018 hat die Landesregierung mit dem Verein eine Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit abgeschlossen.