Land Brandenburg fördert Kunst-Ateliers mit 100.000 Euro -Kulturministerin Münch schreibt neues Förderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler aus / Bewerbung bis 15. Juni möglich
- Erschienen amKulturministerin Martina Münch schreibt ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern des Landes Brandenburg aus. Im Rahmen einer Atelierförderung stehen für Ateliermieten und Atelierausbau in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. „Kunst und Künstler brauchen Räume, um sich entfalten zu können – ich freue mich, dass wir mit der Atelierförderung dazu ab sofort beitragen können. Wir wollen damit, neben den Stipendien und Kunstpreisen, die Vielfalt künstlerischen Schaffens und die Leistungen der Künstlerinnen und Künstler in unserem Land würdigen. Die Atelierförderung soll dabei helfen, sich freier von Alltagszwängen auf neue künstlerische Projekte zu konzentrieren, und soll eine Ermutigung sein, den eingeschlagenen künstlerischen Weg fortzusetzen“, so Ministerin Münch. „Die Resonanz an den Tagen des offenen Ateliers Anfang Mai zeigt das große öffentliche Interesse an der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler im Land. In den Ateliers, Werkstätten, Kunsthöfen und Galerien können Interessierte – übrigens nicht nur an den Tagen des offenen Ateliers – Ausstellungen besuchen, den Künstlern bei der Arbeit über die Schulter schauen, mit ihnen ins Gespräch kommen und manchmal auch selbst künstlerisch tätig werden. Damit tragen die Ateliers wesentlich zur Attraktivität vieler Regionen bei und locken zahlreiche Besucherinnen und Besucher an.“
Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Schaffensschwerpunkt in Brandenburg können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2017 für die diesjährige Atelierförderung bewerben. Die Ateliermiete wird für ein Jahr in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich gewährt. Für den Atelierausbau können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis eines Studiums an einer Kunsthochschule oder eine langjährige Praxis als professionelle/r Künstler/in sowie die berufliche und soziale Dringlichkeit. Die Auswahl erfolgt durch einen Vergabebeirat, in dem der Brandenburgische Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler mitwirkt.
Zusätzlich zur Atelierförderung vergibt das Kulturministerium jedes Jahr einen Nachwuchsförderpreis Kunst in Höhe von 6.000 Euro sowie Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst. Für die Brandenburgischen Kunst-Förderpreise, die Internationalen Stipendien, die Norwegen-Stipendien sowie die Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf stellt das Kulturministerium jährlich 150.000 Euro bereit.
Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie die Ausschreibungsunterlagen finden sich in der Anlage sowie unter www.mwfk.brandenburg.de
PM als pdf
Fördergrundsätze Atelier-Miete
Antragsformular Atelier-Miete
Fördergrundsätze Atelier-Umbau
Antragsformular Atelier-Umbau