Abriss des ‘Schweizerhauses‘ in Luckenwalde genehmigt
- Erschienen am - PresemitteilungKulturministerin Manja Schüle hat nach einem Vor-Ort-Besuch das denkmalrechtliche Dissensverfahren um den Abriss des denkmalgeschützten ‘Schweizerhauses‘ in Luckenwalde (Landkreis Teltow-Fläming) zugunsten der Rosenbauer Deutschland GmbH entschieden:
„So eindrucksvoll das ‘Schweizerhaus‘ auch ist, manchmal wiegen private, unternehmerische und öffentliche Interessen schwerer als Belange des Denkmalschutzes. Das ist in Luckenwalde der Fall: Der Feuerwehrgerätehersteller Rosenbauer Deutschland GmbH will auf seinem Areal, auf dem das Gebäude steht, eine neue Produktionshalle bauen. Alternative Standorte wurden geprüft und mussten verworfen werden. Ohne Neubau würde die Betriebsschließung und damit der Verlust von mehr als 300 Arbeitsplätzen drohen. Das wollen und können wir uns als Land nicht leisten. Deshalb habe ich in diesem Einzelfall ausnahmsweise entschieden: Das ‘Schweizerhaus‘ darf abgerissen werden. Aber: Mit Fabrikhalle, Pförtnerhaus und Fabrikantenvilla bleiben die übrigen Teile des Denkmals ‘Ehemalige Pianofabrik Niendorf‘ erhalten und sind teilweise schon saniert.“
Die ‘Ehemalige Pianofabrik Niendorf‘ ist 2005 als Denkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen worden. Das 1919 gebaute, sogenannte Schweizerhaus steht auf dem rückwärtigen Teil des historischen Fabrikgeländes. Der eingeschossige Holzbau diente als Wohngebäude für Arbeiter.
Der Feuerwehrgerätehersteller Rosenbauer Deutschland GmbH hat im Oktober 2021 den Abriss des Hauses beantragt, um dort – aufgrund steigender Nachfrage – eine neue Produktionshalle zu errichten und 50 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das Unternehmen ist mit rund 300 Beschäftigten der größte private Arbeitgeber in Luckenwalde.