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Hochschulen erhalten 280.000 Euro für Flüchtlingsprojekte

- Erschienen am 16.12.2015

Wissenschaftsministerin Sabine Kunst hat heute im Brandenburger Landtag anlässlich einer Mündlichen Anfrage erläutert, wie das Land die Hochschulen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt. „Derzeit kommen viele Menschen nach Deutschland – die Integration dieser Flüchtlinge ist eine umfassende gesellschaftliche Aufgabe, bei der Bildungs­angebote eine zentrale Rolle spielen. Menschen, die in ihrer Heimat bereits ein Studium begonnen haben oder kurz davor standen, wollen wir die Möglichkeit eröffnen, entsprechend ihrer Qualifizierung ihre Ausbildung im brandenburgischen Wissenschaftssystem fortzusetzen. Die Hochschulen stellen sich dieser Herausforderung mit großem Engagement: Sie haben unter anderem Ansprechpartner für studieninteressierte Flüchtlinge benannt, bieten Einführungs- und Sprachkurse an und erlassen den Flüchtlingen die Gasthörer-Gebühren. Dabei unterstützen wir sie: Alle Hochschulen erhalten im Rahmen eines Sofortprogramms jeweils bis zu 35.000 Euro für flüchtlingsbezogene Maßnahmen. Zudem haben wir einen eigenen Internetauftritt zum Studium für Flüchtlinge aufgebaut und einen Informationsflyer in Deutsch, Englisch und Arabisch herausgegeben, der in Aufnahmeeinrichtungen und Beratungsstellen verteilt werden soll“, so Kunst. „Wir bereiten zudem eine Zugangsprüfungsverordnung vor, die es den Hochschulen erlauben soll, Bewerberinnen und Bewerber mit einer nicht in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsberechtigung nach einem hochschuleigenen, erfolgreich bestandenen Testverfahren zu immatrikulieren. Ich bin davon überzeugt, dass das Land davon profitieren wird, wenn es uns gelingt, Zuwanderinnen und Zuwanderer für unsere Hochschulen zu gewinnen. Gelungene Integration birgt ein enormes Potenzial für unsere Zukunft – für die Sicherung der Sozialsysteme ebenso wie für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Wissenschaft.“

 

Die Mittel für flüchtlingsbezogene Maßnahmen in Höhe von insgesamt 280.000 Euro können die Hochschulen unbürokratisch über kurze Anträge abrufen. Gefördert werden:

  • Maßnahmen, die Flüchtlinge über Studienangebote informieren und beraten,
  • Maßnahmen, die Flüchtlingen bei der Studienvorbereitung, bei der Immatrikulation, beim Studieneinstieg und beim Studium unterstützen sowie
  • Maßnahmen, die flüchtlingsbezogene ehrenamtliche Initiativen der hochschulischen Mitglieder, insbesondere der Studierenden, unterstützen.

 

Das Internet-Angebot des Wissenschaftsministeriums und der Flyer umfassen die wichtigsten Informationen für Flüchtlinge zum Hochschulzugang und zu Studienmöglichkeiten im Land Brandenburg. Zudem sind dort die Kontaktadressen der Ansprechpartner aller Hochschulen und der Studentenwerke aufgeführt.

 

 

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Datum
16.12.2015
Rubrik
PM