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Gelungene Integration birgt enormes Zukunftspotenzial

- Erschienen am 16.12.2015

Wissenschaftsministerin Sabine Kunst begrüßt den heutigen Beschluss des Brandenburger Landtags zum Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. „Hinter dem sperrigen Titel verbergen sich eine Reihe praktischer Verbesserungen für zugewanderte EU-Bürger bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse. Eine praktikable Berufsanerkennung ist Ausdruck der Willkommenskultur. Leichtere und transparentere Verfahren bei der Berufsanerkennung sind aber nicht nur für den Einzelnen eine Chance – sie bieten auch Potential für die Wirtschaft und die Gesellschaft. Die Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der EU wirkt dem Fachkräftemangel entgegen“, so Kunst. „Vor dem Hintergrund der derzeitigen Zuwanderung von Flüchtlingen bleibt die Frage der Anerkennung von Kompetenzen weiter hoch aktuell. Von der Möglichkeit, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer ihre berufliche Qualifizierung hier anerkennen lassen und dann berufstätig werden können, profitiert die Gesellschaft insgesamt. Gelungene Integration birgt ein enormes Potenzial für unsere Zukunft – für die Sicherung der Sozialsysteme ebenso wie für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Wissenschaft.“

 

Das heute verabschiedete Gesetz novelliert das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und eine Reihe von Fachgesetzen. Eine Änderung der bestehenden Gesetze war aufgrund der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen notwendig geworden. Mit der Novellierung wird das Verfahren der Berufsanerkennung vereinfacht. Die eingeführten Neuerungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Die Einführung des europäischen Berufsausweises zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten,
  • die Ermöglichung einer EU-weiten elektronischen und unkomplizierten Antragstellung auf Anerkennung der Berufsqualifikation,
  • die Implementierung eines Vorwarnmechanismus, für Fälle, in denen Berufsverbote ergehen oder gefälschte Unterlagen im Anerkennungsverfahren vorgelegt werden, sowie
  • die Möglichkeit des partiellen Berufszugangs, um in Einzelfällen Nachqualifizierungsmaßnahmen mit unverhältnismäßig großem Umfang zu vermeiden.

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Datum
16.12.2015
Rubrik
PM