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Brecht-Weigel-Haus gewinnt Authentizität und Attraktivität

- Erschienen am 15.02.2017

Kulturministerin Martina Münch hat im Dissens-Verfahren dem Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Märkisch-Oderland zur Errichtung eines Eingangspavillons im denkmalgeschützten Garten des ebenfalls denkmalgeschützten Brecht-Weigel-Hauses in Buckow unter Auflagen zugestimmt. Im Ergebnis muss der rund 170 Quadratmeter große und eingeschossige Neubau so weit wie möglich an der südöstlichen Grundstücksgrenze gebaut und etwas verkleinert werden. Im multifunktionalen Pavillon sollen künftig die Kasse, Sanitäranlagen, Büros und ein Raum für Sonderausstellungen und Veranstaltungen untergebracht werden.

Ministerin Münch: „Mit der Errichtung des Besucherpavillons können Büros und Lagerflächen aus dem Brecht-Weigel-Haus ausziehen. Damit können künftig weitere Räume des Baudenkmals für Besucher geöffnet werden. Zudem können mit der Erweiterung zusätzliche Angebote wie Sonderausstellungen oder Kulturelle Bildungsprojekte realisiert werden. Der Neubau im ebenfalls denkmalgeschützten Garten ist mit Auflagen verbunden, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten. Ich freue mich, dass neben dem Land auch der Bund bereits signalisiert hat, das Bauprojekt finanziell zu unterstützen. Mit dem geplanten Um- und Neubau und den zusätzlichen Möglichkeiten gewinnt das Brecht-Weigel-Haus an Authentizität und Attraktivität.“

Hintergrund zum Dissens-Verfahren: Wenn die Untere Denkmalschutzbehörde in den Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer Entscheidung des Landesdenkmalamtes zum Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden oder Arealen nicht einverstanden ist und keine Einigung möglich ist, kann eine Dissens-Entscheidung beim Kulturministerium beantragt werden. In dem Fall prüft das Ministerium die Unterlagen des Kreises bzw. des Bauherren sowie des Landesdenkmalamtes und gibt ein Votum ab. Dabei müssen die Belange des Denkmalschutzes und entgegenstehende öffentliche oder private Interessen abgewogen werden. Am Ende trifft die Ministerin eine Entscheidung. Es gibt jährlich landesweit etwa 10.000 Genehmigungsverfahren, die Maßnahmen an Denkmalen betreffen – davon landen im Schnitt nur 5 Dissens-Verfahren im Kulturministerium. Damit hat sich das Dissens-Verfahren als Instrument in wichtigen Einzelfällen bewährt.

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Datum
15.02.2017
Rubrik
PM