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100.000 Euro für Laienchöre in Brandenburg

- Erschienen am 15.02.2017

Die Landesregierung unterstützt ab diesem Jahr die Laienchöre im Land Brandenburg mit 100.000 Euro. Mit den Mitteln soll die Finanzierung von Übungsleiterinnen und -leitern anteilig finanziert werden. Kulturministerin Martina Münch würdigt die Bedeutung des Chorsingens für das Land. „Ob bei Sängerfesten, Kirchenkonzerten oder im Vereinsleben – die mehr als 200 Laien-Chöre im Land Brandenburg haben einen wesentlichen Anteil am kulturellen wie gesellschaftlichen Leben vor Ort. Sie bestimmen nicht nur die regionale Identität maßgeblich mit, sondern schaffen auch ein soziales Mit- und Füreinander. Ich freue mich, dass wir ihre Arbeit ab diesem Jahr erstmals auch finanziell unterstützen können. Damit würdigen wir die engagierte Arbeit der Chorleiterinnen und -leiter, stärken die künstlerische Qualität der Chöre und sichern auch die künftige Gewinnung qualifizierter Chorleiter.“

Die Förderung der Laienchöre erfolgt im Rahmen der vom Landtag im Dezember 2016 beschlossenen Erhöhung der Mittel für kulturelle Projekte. Die Fördermittel werden vom Landesmusikrat Brandenburg bewilligt und ausgereicht. Die Chöre können ab sofort bis zum 31. März 2017 Anträge beim Landesmusikrat stellen. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine Zahl von mindestens 16 Sängerinnen und Sängern und eine aktive und selbständige Beteiligung am öffentlichen Musikleben. Ausgeschlossen sind Chöre in Trägerschaft einer kommunalen oder privaten Musikschule, einer staatlichen oder privaten Hochschule oder sonstiger vom Land geförderter Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Honorars für eine Chorleiterin oder einen Chorleiter, maximal 400 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie Anträge finden sich auf den Internetseiten des Landesmusikrates: www.landesmusikrat-brandenburg.de.

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Datum
15.02.2017
Rubrik
PM