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Urteil zu Sorbischem Siedlungsgebiet

- Erschienen am 14.07.2023 - Presemitteilung 292

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, zum Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz:

„Das Urteil ist durchaus ein Erfolg für den Schutz der Minderheit der Sorben/Wenden. Und vor allem ein Erfolg all derer, die sich mit Leidenschaft und Beharrlichkeit dafür engagieren, sorbische/wendische Kultur, Sprache und Traditionen zu erhalten und weiterzugeben. Sie bewahren damit ein zentrales Stück Lausitzer Identität. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Herangehensweise des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur bei der Feststellung des Gemeindegebietes zum angestammten Siedlungsgebiet weitgehend bestätigt und hält den Gemeindeteil Alt Zauche/Stara Niwa für einen Teil des angestammten Siedlungsgebietes. Bei dem kleineren Gemeindeteil Wußwerk sieht das Gericht bedauerlicherweise eine zu große Lücke des geführten Kontinuitätsnachweises. Wir werden das schriftliche Urteil gründlich prüfen, auch mit Blick auf die noch anstehenden Klageverfahren.“

 

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Ident-Nr
292
Datum
14.07.2023