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Landesbeauftragte Ulrike Gutheil ruft zur Teilnahme an Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden auf

- Erschienen am 13.09.2019 - Pressemitteilung 339
Sorbische Fahne vor Ministerium

Die Beauftrage für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Staatssekretärin Ulrike Gutheil, ruft alle Brandenburger Sorbinnen/Wendinnen und Sorben/Wenden auf, die Chance der Mitbestimmung zu nutzen und sich an der Wahl zu beteiligen: „Das Wahlverfahren für den Brandenburger Sorben/Wenden-Rat ist einmalig in Deutschland. Nur in Brandenburg gibt es die Möglichkeit in einer Direktwahl ein unmittelbar beim Landtag angesiedeltes Gremium zu wählen, das die Interessen einer nationalen Minderheit vertritt. Der Rat nimmt wesentliche Aufgaben in allen Belangen der Sorben/Wenden wahr. Mit der Teilnahme an der Wahl können alle Sorben/Wenden über die Zusammensetzung dieses wichtigen Gremiums entscheiden.“

Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden ist ein ehrenamtliches Gremium, das den Landtag berät. Er hat die Aufgabe, bei allen Beratungsgegenständen, durch die die Rechte der Sorben/Wenden berührt werden können, deren Interessen zu wahren. Dazu ist er vom Landtag anzuhören. Bei entsprechenden Beratungsgegenständen verfügen Mitglieder des Rates über beratende Stimme in den Ausschüssen. Die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sind im Amtsblatt veröffentlicht:  http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2035_19.pdf

Wahlberechtigt sind alle Sorbinnen/Wendinnen und Sorben/Wenden, die mindestens 16 Jahre alt und zum Landtag Brandenburg wahlberechtigt sind. Voraussetzung für die Wahlteilnahme ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21. September 2019. Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (unten).

Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis werden die Wahlunterlagen verschickt. Die Frist für die Stimmabgabe endet am 28. September 2019, 9.00 Uhr (Eingang beim Wahlausschuss).