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100.000 Euro für Amateurensembles – jetzt bewerben!

- Erschienen am 12.03.2024 - Presemitteilung 67

Das Kulturministerium unterstützt auch in diesem Jahr Amateurchöre und -ensembles mit insgesamt 100.000 Euro. Im Rahmen der Übungsleiterpauschale stellt das Ministerium 60.000 Euro zur anteiligen Finanzierung der Honorare von Chor- und Ensembleleitungen zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2024 gestellt werden. Weitere 40.000 Euro stellt das Ministerium für Qualifizierungsmaßnahmen von Amateurchorleiterinnen und -leitern bereit. Hier sind Anmeldungen ab 02. April 2024 möglich.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Ob am Klavier, an der Gitarre oder im Chor: Rund ein Fünftel der Deutschen machen in ihrer Freizeit Musik – beeindruckend! In Brandenburg bereichern rund 400 Amateurensembles das kulturelle und soziale Leben. Die Amateurmusik fördert die kulturelle Teilhabe für alle Altersgruppen und schafft wertvolle Verbindungen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebensrealitäten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr wieder Chöre und Instrumentalensembles in ihrer Entwicklung und bei der Verbesserung ihrer künstlerischen Qualität unterstützen können.“

Das Land unterstützt Übungsleiterinnen und -leiter von Amateurensembles seit 2017 im Rahmen der Übungsleiterpauschale mit einem Zuschuss. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem eine Mindestzahl von zwölf Chor- bzw. neun Instrumental-Musikerinnen und -musikern sowie eine aktive Beteiligung der Ensembles am öffentlichen Musikleben. Außerdem müssen die Übungsleitungen bestimmte Mindestanforderungen bei ihrer Dirigenten-Ausbildung erfüllen. Im Jahr 2023 erhielten 101 Amateurchöre und 15 Amateurorchester eine Unterstützung. Darüber hinaus werden jährlich vier Fortbildungstage für Übungsleitungen durch den Landesmusikrat Brandenburg angeboten. Anträge können bis zum 31. März 2024 beim Landesmusikrat Brandenburg gestellt werden: www.landesmusikrat-brandenburg.de/musikpolitik-menu/uebungsleiterpauschale.

Eine weitere Fördermaßnahme ist die Qualifizierung von Leiterinnen und Leitern von Amateurchören. Während der zweijährigen Qualifizierung an der Musikakademie Rheinsberg werden Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Dirigiertechnik, Chorpraxis, Probenmethodik, Stimmbildung, Sprecherziehung und Musiktheorie vermittelt. Derzeit befinden sich 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Ausbildung. Anmeldungen für den neuen Ausbildungszyklus sind ab dem 02. April 2024 möglich: www.musikakademie-rheinsberg.de/kurse/230908c-grundlagen-der-chorleitung.