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Rund 68.000 Euro für Jugendkunstschule in Neuruppin

Rund 68.000 Euro für Jugendkunstschule in Neuruppin

- Erschienen am 11.05.2017

Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil hat heute dem Neuruppiner Bürgermeister Jens-Peter Golde den Bescheid über die Anerkennung der Jugendkunstschule Neuruppin als ‘Anerkannte Kunstschule im Land Brandenburg‘ überreicht und die Arbeit der Einrichtung gewürdigt. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Die Jugendkunstschule in Neuruppin bietet seit mehr als 20 Jahren Kurse in den Sparten Theater, Kabarett, Tanz, Keyboard, Gitarre und Bildende Kunst an. Sie unterrichtet mehr als 300 Kinder und Jugendliche und kooperiert dabei mit Schulen und anderen kulturellen Einrichtungen damit erfüllt sie unsere Qualitätskriterien in vorbildlicher Weise“, so Gutheil. „Ich freue mich, dass wir unsere Unterstützung für die Musik- und Kunstschulen in den vergangenen drei Jahren um 2,35 Millionen auf rund 5,1 Millionen Euro fast verdoppeln konnten. Damit können wir die Rahmenbedingungen für Kulturelle Bildung im Land entscheidend verbessern.“

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Kunstschule erhält in diesem Jahr Fördermittel des Landes in Höhe von rund 68.000 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es 5 anerkannte Kunstschulen, 2 anerkannte Musik- und Kunstschulen sowie 27 anerkannte Musikschulen im Land Brandenburg. Rund 1.600 Lehrkräfte unterrichten derzeit knapp 31.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlich geförderten Musikschulen. An den öffentlich geförderten Kunstschulen arbeiten rund 80 Lehrkräfte mit etwa 1.700 Schülerinnen und Schülern.

Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musikschulen neu gefasst. Hinzu kam die Festschreibung von Qualitätskriterien für Kunstschulen und Kunstbereiche an Musikschulen. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

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Datum
11.05.2017
Rubrik
PM