EU-Ministerrat beschließt Europäisches Kulturerbejahr 2018
- Erschienen amBrandenburgs Kulturministerin Martina Münch begrüßt, auch in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, den heutigen Beschluss des Rates der Europäischen Union (EU-Ministerrat) zur Durchführung eines Europäischen Jahres des kulturellen Erbes 2018. „Mit der heutigen Entscheidung des EU-Ministerrates haben alle Gremien auf EU-Ebene grünes Licht gegeben – damit kann das Europäische Kulturerbejahr 2018 starten. Es bietet uns allen, vor allem aber der jungen Generation, eine einmalige Gelegenheit, die Kultur und Geschichte in Europa neu zu entdecken und mit Leben zu füllen. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen in Europa und weltweit können wir mit dem Europäischen Kulturerbejahr das Verbindende unserer gemeinsamen kulturellen Wurzeln und zugleich die kulturelle Vielfalt des Kontinents in den Blickpunkt rücken.“
Die Europäische Union stellt insgesamt 8 Millionen Euro für Maßnahmen zur Förderung und Bewahrung des gemeinsamen europäischen Kulturerbes im Rahmen des Themenjahres zur Verfügung. Für die Umsetzung des Jahres auf nationaler Ebene sind die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten verantwortlich. Der Bund fördert ausgewählte Projekte in diesem Jahr mit 3,6 Millionen Euro. Weitere Mittel stellen die Länder und Kommunen bereit. Der deutsche Beitrag mit dem Titel ‘Sharing Heritage‘ orientiert sich an fünf zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Leitthemen und vielfältigen Aktivitäten unter dem Motto ‘Das Europäische im Lokalen entdecken‘. Der deutsche Beitrag setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung des Kulturerbes an Kinder und Jugendliche.
Hintergrund:
Das Europäische Kulturerbejahr 2018 geht auf eine Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zurück. Im August 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt, im Februar 2017 hat das Europäische Parlament zugestimmt. Der heutige Beschluss des EU-Ministerrates bildet die abschließende Entscheidung auf EU-Ebene. In Deutschland haben die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Kulturministerin Martina Münch, und Kulturstaatsministerin Monika Grütters am 20. März 2017 in Berlin öffentlich zur Mitwirkung am Europäischen Kulturerbejahr 2018 aufgerufen und damit den Startschuss für das Themenjahr in Deutschland gegeben.
Mit dem ‘Aufruf zur Mitwirkung‘ sind alle öffentlichen und privaten Träger, Bewahrer und Vermittler des kulturellen Erbes, wie beispielsweise Museen, Erinnerungsorte, Archive, Bibliotheken, Vereine, Fachgesellschaften und Förderkreise wie auch die Zivilgesellschaft aufgerufen, sich mit Projekten und Veranstaltungen am Europäischen Kulturerbejahr aktiv zu beteiligen. Alle Projekte werden sich ab Sommer 2017 auf der digitalen Plattform sharingheritage.eu gemeinsam präsentieren.
Das bislang erste und einzige Europäische Denkmalschutz-Jahr fand vor 40 Jahren statt. Im Ergebnis wurde am 26. September 1975 die Denkmalschutz-Charta vom Europarat mit Empfehlungen zur verstärkten Förderung des Denkmalschutzes verabschiedet.
Weitere Informationen: www.sharingheritage.eu
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