Hauptmenü

Creatives Zentrum in Falkensee erhält Anerkennung - Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt Bescheid als „Anerkannte Kunstschule“ an Falkenseer Bürgermeister Heiko Müller

- Erschienen am 11.05.2016

Kulturstaatssekretär Martin Gorholt hat heute an den Bürgermeister von Falkensee (Landkreis Havelland), Heiko Müller, den Bescheid für die Anerkennung des Creativen Zentrums „Haus am Anger“ als „Anerkannte Kunstschule im Land Brandenburg“ überreicht und würdigte die Bedeutung der Kunstschule für das Land. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren haben wir erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren“, so Gorholt. „Ich freue mich, dass mit dem Creativen Zentrum in Falkensee die erste reine Kunstschule eine vollständige Anerkennung erhält. Die Falkenseer Kunstschule unterrichtet mehr als 170 Kinder, macht besondere Angebote sowohl für Kinder mit Behinderungen als auch mit besonderen Begabungen und kooperiert mit Regel- und Förderschulen – damit erfüllt sie unsere Qualitätskriterien in vorbildlicher Weise.“

Die vollständige Anerkennung erfolgt – nach einer zweijährigen vorläufigen Anerkennungsphase – auf der Grundlage des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Kunstschule erhält in diesem Jahr Fördermittel des Landes in Höhe von knapp 35.000 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es landesweit 4 vorläufig anerkannte Kunstschulen, 1 anerkannte Kunstschule, 2 anerkannte Musik- und Kunstschulen sowie 26 anerkannte Musikschulen.

Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden erstmals seit dem Jahr 2000 die Qualitätsstandards für die Musikschulen neu gefasst. Hinzu kam die Festschreibung von Qualitätskriterien für Kunstschulen und Kunstbereiche an Musikschulen. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

Abbinder

Datum
11.05.2016
Rubrik
PM