Hauptmenü

Neuhausen gehört zu Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

- Erschienen am 11.01.2017

Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil begrüßt als Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg die heutige Zustimmung des Haupt­ausschusses des Brandenburger Landtags, für die Gemeinde Neuhausen/Kopańce die Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden festzustellen. „Die Entscheidung zur Aufnahme von Neuhausen in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf der Grundlage des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes ist ein gutes Signal. Wendische Kultur, Sprache und Bräuche sind nicht nur Teil des immateriellen UNESCO-Kulturerbes – sie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen zur Attraktivität der Region bei“, so Gutheil. „Das Land hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen. Im Jahr 2014 wurde das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag statt und 2017 haben wir unsere Förderung der Stiftung für das Sorbische Volk erhöht. Zusätzlich stellen wir den Gemeinden einen Ausgleich für aus der Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet entstehende Mehrkosten zur Verfügung, insbesondere für zweisprachige Ortsschilder oder für notwendige Übersetzungskosten der Verwaltung. Für Brandenburg ist die wendische Kultur ein außergewöhnlicher Reichtum, den wir auch weiterhin bewahren möchten.“

Neu in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden aufgenommen wurden neben Neuhausen/Kopańce bislang die Gemeinden Lübben/Lubin, Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch, Märkische Heide/Markojska Góla, Schlepzig/Slopišća, Schwielochsee/Gójacki Jazor und Spreewaldheide/Błośańska Góla (alle Landkreis Dahme-Spreewald), Wiesengrund/Łukojce, Felixsee/Feliksowy Jazor und Welzow/Wjelcej (alle Landkreis Spree-Neiße) sowie Calau/Kalawa und Neupetershain/Nowe Wiki (beide Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Abgelehnt wurden heute die Anträge für die Gemeinden Schwarzheide und Schipkau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Bereits im vergangenen Jahr wurden die Anträge für die Gemeinden Golßen und Unterspreewald (beide Landkreis Dahme-Spreewald) sowie Bronkow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) abgelehnt. Weitere 16 Anträge werden noch geprüft.

Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz werden, neben dem Schutz der Kultur und Sprache der nationalen Minderheit, auch der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden gewährleistet. Mit der aktuellen Entscheidung gehören jetzt 36 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2014 konnten weitere Orte bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Insgesamt gingen 37 Anträge ein, die 33 Gemeinden betreffen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Siedlungsgebiet ist die Lage in einem der drei Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie der Nachweis der sprachlichen oder kulturellen Tradition bis in die Gegenwart.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuche früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuent­wickeln. Das Land Brandenburg hat 2014 das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen und unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,1 Millionen Euro.

PM als pdf

Abbinder

Datum
11.01.2017
Rubrik
PM