Kunstschule in Falkensee erhält Anerkennung - Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt Anerkennungsbescheid an Bürgermeister Heiko Müller für kommunale Einrichtung
- Erschienen amWann: Mittwoch, 11. Mai 2016, 13.00 Uhr
Wo: Kunstschule Creatives Zentrum „Haus am Anger“, Falkenhagener Straße 16, 14612 Falkensee, Landkreis Havelland
Was: Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt an den Falkenseer Bürgermeister Heiko Müller den Bescheid für die Anerkennung des Creativen Zentrums „Haus am Anger“ als „Anerkannte Kunstschule im Land Brandenburg“. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Kunstschule erhält in diesem Jahr Fördermittel des Landes in Höhe von knapp 35.000 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es landesweit 4 vorläufig anerkannte Kunstschulen, 1 anerkannte Kunstschule, 2 anerkannte Musik- und Kunstschulen sowie 26 anerkannte Musikschulen.
Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musikschulen neu gefasst. Hinzu kam die Festschreibung von Qualitätskriterien für Kunstschulen und Kunstbereiche an Musikschulen. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.