Brandenburg löst letzte Kirchenpatronate ab
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat heute gemeinsam mit der Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, in der Stadtkirche Fürstenberg/Havel (Landkreis Oberhavel) eine Vereinbarung zur Regelung von Kirchenpatronaten zwischen dem Land Brandenburg und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland unterzeichnet. In der Vereinbarung wird geregelt, dass das Land ab sofort seine Patronate für Kirchengebäude im Bereich der evangelischen Nordkirche aufgibt. Davon sind sechs Kirchen und Pfarrhäuser in Fürstenberg/Havel, Rosow, Radekow, Groß Pinnow und Porep betroffen. Das Land zahlt im Rahmen der Ablösung insgesamt 2.784.541 Euro bis 2025 an die Nordkirche.
Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle:
„Der Erhalt der vielen Gotteshäuser im Land ist nur dank des großen Engagements vieler Akteure möglich. Neben den Kirchen sind das auch rund 400 lokale Kirchenbauvereine und unzählige Freiwillige. Sie sorgen mit Leidenschaft, Beharrlichkeit, Kreativität und Herzblut dafür, die Kirchen zu erhalten. Dafür herzlichen Dank! Mit der neuen Vereinbarung legen wir das Preußische Allgemeine Landrecht aus dem Jahr 1794 endgültig ad acta und geben unsere letzten Kirchenpatronate auf. Ich freue mich, dass die Nordkirche künftig die Verantwortung für diese Kirchengebäude übernimmt. Und auch das Land wird sich weiterhin einbringen: Wir stellen jährlich mehr als 1,5 Millionen Euro für Kirchensanierungen im Rahmen des Staatskirchenvertrages bereit, dazu kommen Mittel aus der Denkmalhilfe sowie aus Programmen zur Stadtkernsanierung und zur Erneuerung des ländlichen Raums. Denn die mehr als 1.800 Kirchen im Land sind Teil unserer Kulturgeschichte und prägen seit Jahrhunderten unsere Städte und Dörfer. Sie stiften für viele Menschen – auch unabhängig vom eigenen religiösen Bekenntnis – Identität und stehen bis heute für Begegnungen und Zusammenhalt.“
Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):
„Ich bin dankbar, dass wir mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung zur Ablösung der historischen Patronatszahlungsverpflichtungen schließen konnten, die wir heute in dieser so besonderen evangelischen Stadtkirche in Fürstenberg/Havel unterzeichnen. Die finanziellen Mittel der Ablösesumme werden zur Sanierung und Erhaltung von Kirchengebäuden der Nordkirche im Gebiet des Landes Brandenburg eingesetzt. Sie kommen damit zweckgebunden unmittelbar den Kirchengemeinden der Nordkirche auf dem Gebiet des Landes Brandenburg zugute. Ich freue mich sehr, bei dieser Gelegenheit auch die für Kirchenangelegenheiten zuständige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Manja Schüle, in einem kurzen Gedankenaustausch persönlich kennenlernen zu können. Ebenso freue ich mich, aus diesem Anlass heute auch einen kurzen Besuch in der evangelischen Kirchengemeinde Fürstenberg/Havel machen zu können und etwas von der engagierten Gemeindearbeit hier zu erfahren.“
Ein Kirchenpatronat ist ein teils bis ins Mittelalter reichendes Rechtsverhältnis, durch das bestimmte Rechte und Pflichten begründet werden. Kirchenpatrone konnten in vergangenen Jahrhunderten unter anderem eine Kommune, ein Gutsherr, der Landesherr oder eine kirchliche Einrichtung, bspw. ein Orden, werden. Ein Kirchenpatron hatte früher bestimmte Rechte wie etwa die Besetzung kirchlicher Ämter, die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und das Recht auf ein Erbbegräbnis. Auf der anderen Seite standen Pflichten: Die wichtigste Pflicht war die Kirchenbaulast, die Verpflichtung zur Erhaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden. Das Land Brandenburg hat bereits 2014 einen Vertrag mit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zur Ablösung historischer Kirchenpatronate geschlossen, die überwiegend im Landkreis Elbe-Elster lagen. Die Landeskirche erhält dafür bis 2024 rund 22,3 Millionen Euro. Das Land zieht sich im Gegenzug aus der Finanzierung der Patronate für 99 Kirchengebäude zurück. In Brandenburg bestanden historisch viele landesherrliche Patronate. Mit der Vereinbarung mit der Nordkirche gibt das Land nunmehr seine letzten Patronate auf.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland hat derzeit etwa 1,9 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Randgebiete von Niedersachsen und Brandenburg. Sie ist 2012 durch den Zusammenschluss der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche entstanden. Kristina Kühnbaum-Schmidt ist seit 2019 Landesbischöfin der Nordkirche.