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Neue Lkw-Zugmaschine fürs Potsdamer Hans Otto Theater

- Erschienen am 10.01.2022 - Presemitteilung 9
Hans Otto Theater GmbH ©Hans Otto Theater GmbH

Das Kulturministerium unterstützt das Potsdamer Hans Otto Theater mit 120.000 Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) bei der Anschaffung einer LKW-Zugmaschine für den Transport von Bühnenbildern und Ausstattungsmaterial. Kulturministerin Manja Schüle:

„Mit seinen – auch politisch – ambitionierten Inszenierungen hat sich das Hans Otto Theater einen Namen weit über Potsdam hinaus erarbeitet. Davon zeugen unter anderem mehr als 40 Gastspiele von Brandenburg an der Havel bis Frankfurt (Oder). Damit die schweren Bühnenbilder, Requisiten sowie anderes Ausstattungsmaterial fachgerecht transportiert werden können, wird ein neues, zugkräftiges Fahrzeug für den Fuhrpark des Theaters benötigt. Ich freue mich sehr, dass wir das Hans Otto Theater bei seinen Gastspielen in unserem Land auf diese Weise unterstützen können. So hat Kultur in unserem Land Zukunft!“

Die Hans Otto Theater GmbH (HOT) wurde 1993 als Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam gegründet. Das Theater geht auf das im Zweiten Weltkrieg zerstörte Schauspielhaus am Kanal zurück. Es produziert Schauspiel-, Musiktheaterinszenierungen sowie Kinder- und Jugendtheaterinszenierungen. Hauptspielstätten sind das Große Haus mit 485 Plätzen, die Reithalle mit 162 Plätzen, die kleinere Bühne Reithalle Box sowie die Open-Air-Sommerbühne am Tiefen See. Das Theater bietet jährlich rund 600 Veranstaltungen an, darunter auch Gastspiele. Für den Transport von Bühnentechnik und Ausstattung – unter anderem nach Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) – ist die neue Zugmaschine unerlässlich. Das Land unterstützt das Hans Otto Theater in diesem Jahr mit rund 3,26 Millionen Euro sowie mit 3 Millionen Euro aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes.

Die Zugmaschine für das HOT ist eines von 33 Projekten, die die Landesregierung in den kommenden Jahren aus DDR-Parteivermögen im ganzen Land fördert. Dafür stehen insgesamt 38,4 Millionen Euro zur Verfügung. Mit mehr als 10 Millionen Euro unterstützt das Kulturministerium Gedenkstätten, Denkmale und Kultureinrichtungen. Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind grundsätzlich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke in den ostdeutschen Bundesländern einzusetzen. Grundlage sind § 20 b Parteien-Gesetz DDR und die Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern und Berlin.