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Kommunen entlasten, wendische Kultur stärken: Neue Sorben/Wenden-Kostenerstattungsverordnung

- Erschienen am 09.06.2020 - Presemitteilung 122
sorbische Fahne vor dem Kulturministerium

Brandenburg stärkt erneut die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Lausitz und entlastet zugleich die Kommunen von Kosten bei der Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache. Das sieht eine neue Kostenerstattungsverordnung für die Sorben/Wenden vor, die das Kabinett heute auf Vorschlag von Kulturministerin Manja Schüle auf den Weg brachte. Die neue Verordnung wird jetzt an den Landtag weitergeleitet, dort mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden abgestimmt und danach in Kraft gesetzt.

Die Sorben/Wenden-Kostenerstattungsverordnung regelt seit 2016 die Erstattung der Kosten, die sich aus der Zugehörigkeit von Kommunen zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden ergeben. Die neue Verordnung soll die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2016 ablösen und einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Auch in der neuen Verordnung erstattet das Land den Kommunen die zusätzlichen Kosten, die durch die Verwendung der sorbischen/wendischen Sprache entstehen – etwa in Verwaltungen oder bei Beschilderungen.

Dabei gilt ein zweistufiges Verfahren: Landkreise, Ämter und amtsfreie Gemeinden erhalten pauschal 1.000 Euro pro Jahr, amtsangehörige Gemeinden 500 Euro. Aufwendungen, die darüber hinaus gehen, werden ebenfalls erstattet. Neu ist, dass die Kommunen die Pauschale künftig nicht mehr beantragen müssen, sondern automatisch zum Jahresanfang erhalten. Neu ist auch, dass das Land die Kosten der hauptamtlichen Sorben/Wenden-Beauftragten in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa sowie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz komplett übernimmt.

Schüle betonte:

„Wir stärken wir die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Lausitz. Mit der neuen Verordnung, die wir eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt haben, unterstützen wir die Kommunen unbürokratisch bei der Umsetzung dieser Aufgabe und erstatten ihnen die dabei entstehenden Kosten – etwa für zweisprachige Beschilderungen, Übersetzungen oder die Anwendung der Sprache in den Verwaltungen."

Das Land übernimmt zudem die Kosten für vier hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte in der Lausitz. Das ist in dieser Form bundesweit einmalig. Damit setzen wir auch die europäischen Vorgaben zum Minderheitenschutz erfolgreich um. Wendische Kultur, Sprache und Bräuche sind nicht nur Teil des immateriellen Kulturerbes – sie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen zur Attraktivität der Region bei. Diesen außergewöhnlichen Reichtum wollen wir weiterhin bewahren.“

Hintergrund:

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt.

Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln: Im Jahr 2014 wurde das Sorben/Wenden-Gesetz umfassend novelliert, 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag statt, 2016 wurde der Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache verabschiedet, 2017 wurde die Förderung der Stiftung für das sorbische Volk auf 3,1 Millionen Euro erhöht, 2018 wurde der erste Mina-Witkojc-Preis für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement vergeben und 2019 wurden die ersten Projekte für die Einbeziehung des Sorbischen in die Strukturentwicklung der Lausitz auf den Weg gebracht.

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Ident-Nr
122
Datum
09.06.2020
Rubrik
PM , Sorben , Wenden
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