Kunstschule in Neuruppin erhält Anerkennung
- Erschienen amWann: Donnerstag, 11. Mai, 15.00 Uhr
Wo: Jugendkunstschule Neuruppin, Am Alten Gymnasium 1-3, 16816 Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Was: Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil übergibt an den Neuruppiner Bürgermeister Jens-Peter Golde den Bescheid über die Anerkennung der Jugendkunstschule Neuruppin als ‘Anerkannte Kunstschule im Land Brandenburg‘. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Kunstschule erhält in diesem Jahr Fördermittel des Landes in Höhe von rund 68.000 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es 5 anerkannte Kunstschulen, 2 anerkannte Musik- und Kunstschulen sowie 27 anerkannte Musikschulen im Land Brandenburg. Das Land stellt ihnen in diesem Jahr rund 5,1 Millionen Euro für ihre Arbeit bereit.
Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musikschulen neu gefasst. Hinzu kam die Festschreibung von Qualitätskriterien für Kunstschulen und Kunstbereiche an Musikschulen. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.
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