Rechtsicherheit für BAföG-Empfänger schaffen
- Erschienen am - PresemitteilungWissenschaftsministerin Manja Schüle begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, kurzfristig das Brandenburgische Hochschulgesetz zu ändern. Dadurch soll Studierenden unbürokratisch und einfach eine Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht werden.
„Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor Probleme. Gibt es eine Corona-bedingte Verzögerung des Studiums durch ausgefallene Kurse, Probleme bei der Online-Lehre oder verschobene Prüfungen, ist die Weitergewährung der BAföG-Förderung gefährdet. Die Bundesregelung sieht in diesem Fall zwar Einzelfallprüfungen vor – aber das reicht nicht und führt im Einzelfall zur Verunsicherung. Deswegen begrüße ich die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, eine Rechtsgrundlage im Hochschulgesetz zu schaffen, die allen Studierenden eine pauschale Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht. Damit verlängert sich dann automatisch die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG. Das wäre eine Sorge weniger für viele Studierende. Diesen Weg gehen auch andere Länder. Wichtig ist: Es muss schnell gehen. Die Änderung muss rechtzeitig in Kraft treten, damit sie bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen für das Wintersemester noch berücksichtigt werden kann.“