Acht weitere Gemeinden gehören zu Siedlungsgebiet der Sorben
- Erschienen amKulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil begrüßt als Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg die heutige Zustimmung des Hauptausschusses des Brandenburger Landtags, für acht weitere Gemeinden die Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden festzustellen. „Die Entscheidung zur Aufnahme von acht neuen Gemeinden in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben auf der Grundlage des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes ist ein gutes Signal und trägt entscheidend zur Sicherung der wendischen Kultur und Sprache in der Lausitz bei. Wendische Kultur, Sprache und Bräuche sind nicht nur Teil des immateriellen UNESCO-Kulturerbes – sie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen maßgeblich zur Attraktivität der Region bei“, so Gutheil. „Das Land hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen. Im Jahr 2014 wurde das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag statt und in diesem Jahr haben wir unsere Förderung der Stiftung für das Sorbische Volk erhöht. Zusätzlich stellen wir den Gemeinden einen Ausgleich für alle aus der Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet entstehenden Mehrkosten zur Verfügung, etwa für zweisprachige Ortsschilder oder für notwendige Übersetzungskosten der Verwaltung. Für Brandenburg ist die sorbische/wendische Kultur ein außergewöhnlicher Reichtum, den wir auch weiterhin bewahren möchten.“
Neu in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben wurden die Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch, Märkische Heide/Markojska Góla, Schlepzig/Slopišća, Schwielochsee/Gójacki Jazor und Spreewaldheide/Błośańska Góla (alle Landkreis Dahme-Spreewald), Felixsee/Feliksowy Jazor und Welzow/Wjelcej (beide Landkreis Spree-Neiße) sowie Neupetershain/Nowe Wiki (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Abgelehnt wurden die Anträge für die Gemeinden Golßen und Unterspreewald (beide Landkreis Dahme-Spreewald) sowie Bronkow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Weitere 19 Anträge werden noch geprüft.
Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz werden, neben dem Schutz der Kultur und Sprache der nationalen Minderheit, auch der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden gewährleistet. Mit der aktuellen Entscheidung gehören jetzt 37 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2014 konnten weitere Orte bis zum
31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Insgesamt gingen 37 Anträge ein, die 33 Gemeinden betreffen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Siedlungsgebiet ist die Lage in einem der drei Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie der Nachweis der sprachlichen oder kulturellen Tradition bis in die Gegenwart. Als erste Kommune wurde im Dezember 2015 die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce (Landkreis Spree-Neiße) offiziell in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben aufgenommen, im Mai 2016 folgten die Gemeinden Lübben/Lubin (Landkreis Dahme-Spreewald) und Calau/Kalawa (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuche früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das Land Brandenburg hat 2014 das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen und unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,1 Millionen Euro.
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