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FÖJ und FSJ unter einem Dach: Erstmals gemeinsame Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste in Kraft

- Erschienen am 06.06.2016

Ab 1. September gibt es erstmals im Land Brandenburg eine gemeinsame Förderrichtlinie der drei Ministerien für Umwelt, Jugend und Kultur zur Unterstützung der Freiwilligendienste von jungen Frauen und Männern. Sie wurde nun von Kulturministerin Martina Münch, Umweltminister Jörg Vogelsänger und Jugendminister Günter Baaske unterzeichnet und ist am 1.6.2016 in Kraft getreten. Die bisher einzelnen Richtlinien werden damit abgelöst.

Die neue Richtlinie dient der Förderung der Jugendfreiwilligendienste aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 6,86 Mio. Euro aus Mitteln des ESF und des Landes zur Verfügung. Dadurch können im Bereich Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) jährlich 120Plätze gefördert werden. In der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Sport ist die Förderung von 119 FSJ-Plätzen pro Jahr geplant. Ein FSJ Kultur beziehungsweise ein FSJ Denkmalpflege können im Land Brandenburg jährlich bis 55 Jugendliche absolvieren.

Unabhängig von der neuen Richtlinie können sich junge Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  auf den Homepages der beteiligten Ministerien informieren und bei den dort aufgeführten Organisationen, die für die Durchführung des FÖJ beziehungsweise des FSJ zugelassen sind, bewerben.

Das Freiwillige Ökologische Jahr, das es in Brandenburg seit 1992 gibt, ist eine Erfolgsgeschichte“, so Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Die Nachfrage ist von Anfang an hoch. Viele Umwelteinrichtungen im Land profitieren von dem Engagement der jungen Leute, die sich praktisch im Umwelt- und Naturschutz und ganz besonders als Ansprechpartner für andere junge Leute bewährt haben.

Bildungsminister Günter Baaske sagt zum Freiwilligen Sozialen Jahr: „Die Jugendfreiwilligendienste sind eine hervorragende Einrichtung. Die jungen Frauen und Männer haben damit nach der Schulzeit eine sehr sinnvolle und intensive Zeit zur Orientierung, die für das Leben prägend sein kann. Die FSJ-ler arbeiten zum Beispiel in Kitas, Jugendeinrichtungen, Jugendbildungsstätten und Sportvereinen. Es ist sehr gut, dass die neue Richtlinie ausdrücklich auch das FSJ an Schulen und im Bereich ‘Migration und Asyl‘ erwähnt.  Das erweitert das Spektrum der Einsatzplätze – und den persönlichen Horizont“.

Auch Kulturministerin Martina Münch verweist darauf, dass das Engagement der jungen „Freiwilligen“ von den Kulturakteuren im Land sehr geschätzt wird. „Die FSJler im Kultur- und Denkmalpflegebereich sammeln nicht nur wichtige Erfahrungen – sie setzen sich auch mit authentischen Orten sowie dem kulturellen und historischen Erbe in Brandenburg auseinander und entwickeln so oftmals eine langfristige Bindung zu den jeweiligen Einsatzorten.“

Die Jugendfreiwilligenjahre werden über europäische, Bundes- und Landesmittel finanziert. Nachdem die Richtlinie veröffentlicht ist, können sich freie Träger bei den zuständigen Ministerien um die Durchführung der Freiwilligendienste bewerben.

Ziel der Förderung ist, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen zu verbessern. Die Absolvierung eines Jugendfreiwilligendienstes soll auch dazu beitragen, dass eingeschränkt geschlechtsspezifische Präferenzen junger Menschen bei der Berufswahl und -orientierung abgebaut und neue berufliche Perspektiven eröffnet werden.

Die Teilnehmer eines FÖJ beziehungsweise FSJ erhalten ein monatliches Taschengeld und einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung.

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Datum
06.06.2016
Rubrik
PM