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Rund vier Millionen Euro für Studentenwerke

- Erschienen am 05.09.2017

Wissenschaftsministerin Martina Münch hat gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Studentenwerkes Potsdam, Peter Heiß, sowie der Geschäftsführerin des Studentenwerkes Frankfurt (Oder), Monique Möbus-Zweig, Zielvereinbarungen zur Regelung der finanziellen Unterstützung des Landes an die Studentenwerke unterzeichnet. Die Zielvereinbarungen haben eine Laufzeit von 2017 bis 2020. Die beiden Studentenwerke erhalten auf der Grundlage der Zielvereinbarungen in diesem und im kommenden Jahr jeweils 3,917 Millionen Euro. Davon entfallen 2,399 Millionen Euro auf das Studentenwerk Potsdam und 1,518 Millionen Euro auf das Studentenwerk Frankfurt (Oder).

Ministerin Münch begrüßt den Abschluss der Zielvereinbarungen: „Die Zielvereinbarungen geben den Studentenwerken Planungs- und Rechtssicherheit und helfen ihnen dabei, ihre Aufgaben für die Studentinnen und Studenten optimal zu erfüllen. Mit ihren Wohnheimen und Mensen, ihrer BAföG-Bearbeitung, Sozialberatung, Kinderbetreuung und Arbeitsvermittlung, der Betreuung behinderter und chronisch kranker Studierender sowie ihrer Unterstützung kultureller und sportlicher Aktivitäten an den Hochschulen tragen sie maßgeblich dazu bei, die Studierenden während ihres Studiums zu unterstützen. Ich freue mich, dass wir Studentenwerke bei dieser wichtigen Aufgabe mit rund vier Millionen Euro jährlich unterstützen können.“

Die Zielvereinbarungen zur Finanzhilfe sind Teil einer Neuregelung der staatlichen Finanzierung der Studentenwerke. Dabei wurde beispielsweise ein neuer Verteilschlüssel für die Finanzierung verabredet. Ein weiterer Bestandteil der staatlichen Finanzierung besteht in der Erstattung der Kosten für die Durchführung des BAföG, mit der die Studentenwerke durch das Land beauftragt sind. Hierzu wurden bereits Zielvereinbarungen mit den Studentenwerken im März 2017 abgeschlossen.

Die Studentenwerke im Land Brandenburg haben die Aufgabe, für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet zu erbringen. Sie erfüllen diese Aufgaben unter anderem durch

  • die Errichtung und Bewirtschaftung von Verpflegungseinrichtungen und von Einrichtungen für das studentische Wohnen,
  • Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Bereitstellung einer Freizeitunfallversicherung und
  • die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sowie weitere Maßnahmen der Studienförderung.

Zudem können sie Einrichtungen der Kinderbetreuung unterhalten sowie Räume und Anlagen zur Förderung kultureller und sportlicher Interessen der Studierenden bereitstellen.

Das Studentenwerk Potsdam ist zuständig für die Studierenden der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf, der Fachhochschule Potsdam, der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Hochschule Brandenburg. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreut die Studierenden der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sowie der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.

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Datum
05.09.2017
Rubrik
PM