Festival Oper Oder-Spree eröffnet
- Erschienen amKulturministerin Martina Münch hat am Abend das diesjährige Festival Oper Oder-Spree eröffnet. In ihrer Ansprache würdigte die Ministerin das Festival als gelungene Verbindung beeindruckender Musikereignisse mit außergewöhnlichen Aufführungsorten und der Förderung junger künstlerischer Talente.
Ministerin Münch: „Das Festival Oper Oder-Spree ist einer der sommerlichen Kulturhöhepunkte in der Region und wird weit darüber hinaus wahrgenommen. Durch die Verbindung sehr reizvoller Veranstaltungsorte, etwa Kloster Neuzelle, mit Opern- und Konzertereignissen, fördert es den Kulturtourismus zusätzlich. Das Land Brandenburg setzt im Kulturtourismus einen Schwerpunkt, nicht zuletzt weil er dazu beiträgt, unsere bedeutsamen kulturellen Denkmale zu sichern und zu beleben. Stift Neuzelle ist ein herausragendes kulturhistorisches Juwel. Schon jetzt richten wir unseren Blick auf das 750. Gründungsjubiläum des Klosters, das im Jahr 2018 ansteht. Rechtzeitig zu diesem Anlass soll eine weitere Szene der Passionsdarstellungen restauriert sein. Die Ausstellung in Neuzelle wird dadurch um eine weitere Attraktion reicher werden.“
Mit der Aufführung der Oper „Orlando“ von Georg Friedrich Händel ist am Donnerstag in Kloster Neuzelle das diesjährige Festival Oper Oder-Spree gestartet. Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Stiftung Stift Neuzelle, der Burg Beeskow und der Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder). Die sommerlichen Musikaufführungen finden im spätgotischen Kreuzgang des Klosters Neuzelle, im mittelalterlichen Burghof in Beeskow, im Hof der Konzerthalle Frankfurt (Oder) und in der ländlichen Kunstscheune Ragower Mühle statt. Das Festival hat es sich besonders zur Aufgabe gemacht, junge Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland und den osteuropäischen Ländern in ihrer Ausbildung zu fördern und ihnen Möglichkeiten zur Begegnung sowie zu praktischen Bühnenerfahrungen zu geben. Oper Oder-Spree läuft bis zum 21. August. Das Kulturministerium unterstützt das Festival mit 40.000 Euro aus Mitteln der Spielstätten-Förderung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes.
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