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Musikschulen Cottbus und Neuzelle erhalten Anerkennung - Kulturstaatssekretär Gorholt übergibt Anerkennungsbescheide

- Erschienen am 03.06.2015

Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt am Freitag, den 05. Juni 2015, die Bescheide als „Anerkannte Musikschule des Landes Brandenburg“ an das Konservatorium Cottbus sowie die Musik- und Kunstschule Neuzelle (Landkreis Oder-Spree) und würdigt die Bedeutung der Schulen für das Land. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Musik- und Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren haben wir erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren. Ich freue mich zudem, dass der Landtag bereits für das laufende Jahr eine Erhöhung der Förderung der anerkannten Kunstschulen von 90.000 auf 400.000 Euro beschlossen hat – und ab dem Jahr 2017 soll für die Förderung anerkannter Musik- und Kunstschulen mit insgesamt 5,1 Millionen Euro fast doppelt so viel wie bisher zur Verfügung stehen.“

Staatssekretär Gorholt verweist anlässlich der Anerkennung des Konservatoriums Cottbus auf das Engagement der Musikschule und der Stadt für die Förderung begabter Kinder und Jugendlicher. „Die Cottbuser Nachwuchsmusikerinnen und -musiker belegen regelmäßig vordere Plätze auf Landes- und Bundesebene beim Wettbewerb ‘Jugend musiziert‘. Das Konservatorium zeigt dabei, wie Breiten- und Spitzenförderung gut miteinander verzahnt werden kann. So kooperiert die Musikschule mit zahlreichen Kitas und Grundschulen – im Rahmen des Projekts ‘Klasse:Musik‘ werden die Kinder schon früh an das gemeinsame Musizieren in einem symphonischen Orchester herangeführt. Darüber hinaus gibt es mit dem Cottbuser Kindermusical einen eigenen Fachbereich, der seit 1969 sehr erfolgreich Revuen, Showprogramme und Musicals aufführt.“

 

Die erstmalige Anerkennung der Musik- und Kunstschule Neuzelle sei ein Erfolg des 2014 novellierten brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes, so Gorholt. „Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, mit den im Gesetz klar definierten Qualitätsstandards und der damit verknüpften Förderung Anreize für neue Schulen zu schaffen, sich dem Anerkennungsverfahren zu stellen. An der aus der ‘Musikalischen Abteilung‘ des Gymnasiums im Stift Neuzelle hervorgegangenen Musik- und Kunstschule lernen mittlerweile nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Kita-Kinder und Erwachsene.“

Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden erstmals seit dem Jahr 2000 die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht  sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehören der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (unter anderem Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- und Tasteninstrumente sowie Gesang) und der Ensembleunterricht als Ergänzung des Einzel- und Gruppenunterrichts.

Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die Prüfung der Anerkennungsanträge der Musik- und Kunstschulen in diesem Jahr ist abgeschlossen, 25 Schulen wurde bisher die Anerkennung überreicht. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

 

Übergabe des Bescheids an das Konservatorium Cottbus:

Termin:  Freitag, 5. Juni 2015, 12.30 Uhr

Ort:        Puschkinpromenade 14, 03044 Cottbus

 

Übergabe des Bescheids an die Musik- und Kunstschule Neuzelle:

Termin:  Freitag, 5. Juni 2015, 14.30 Uhr

Ort:        Stiftsplatz 7, 15898 Neuzelle, Landkreis Oder-Spree

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Datum
03.06.2015
Rubrik
PM