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Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden begrüßt neue Sorben/Wenden-Schulverordnung

- Erschienen am 02.11.2021 - Presemitteilung 322
sorbische Fahne vor dem Kulturministerium

Nach einem intensiven und langen Austausch in der sechsten und der laufenden siebten Legislaturperiode stellten die Ratsmitglieder das Benehmen gemäß § 5 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) her. Allen, die an der Erarbeitung mitgewirkt haben, sprechen die Mitglieder des RASW ihren Dank aus.

 „Mit der neuen Sorben/Wenden-Schulverordnung hat die Vermittlung der niedersorbischen Sprache als bilingualer und als Fremdsprachenunterricht Sorbisch/Wendisch, sowie die Durchgängigkeit von der 1. Klasse bis zum Abitur eine zeitgemäße Grundlage bekommen“,

sagte die Vorsitzende des Rates, Kathrin Šwjelina. Die Möglichkeiten niveaudifferenzierten Lernens wurden bis hin zur Unterstützung muttersprachlicher Kompetenzen erweitert. Zu begrüßen sei vor allem die Verankerung eines regelmäßigen Monitorings, auf dessen Grundlage RASW und Bildungsministerium die Qualität und Quantität der Sprachvermittlungsangebote langfristig weiterentwickeln wollen.

Bildungsministerin Britta Ernst erklärte:

„Ich freue mich sehr, dass es in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Novelle der Sorben/Wenden-Schulverordnung einvernehmlich zu verabschieden. Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben, sehr herzlich. Es ist ein modernes Regelwerk geworden, das den Ansprüchen der Sorben/Wenden gerecht wird. Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, junge Menschen aufzufordern, sich zu Fachlehrkräften ausbilden zu lassen, um das niedersorbische Sprachangebot weiter auszubauen.“

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow:

„Die sorbische/wendische Sprache gehört zum einzigartigen immateriellen Kulturerbe unseres Landes. Sie trägt zur Attraktivität der Region bei und vermittelt historisches und kulturelles Wissen in der Region. Die neue Sorben/Wenden-Schulverordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um den niedersorbischen Sprachschatz zu bewahren, weiterzuentwickeln und zu unterstützen. Sprachen sind etwas Lebendiges. Sie müssen gesprochen werden, damit sie eine blühende Zukunft haben. Die aktualisierte Verordnung schafft genau dafür neue, attraktive Angebote an unseren Schulen.“

Die RASW-Vorsitzende Kathrin Šwjelina betonte ergänzend:

„Für die Revitalisierung der niedersorbischen Sprache ist und bleibt der Unterricht an den Schulen im angestammten Siedlungsgebiet eine der wichtigsten Grundlagen. Große Anerkennung gebührt allen Lehrkräften, die mit ihrem Engagement die Durchführung dieser Unterrichtsangebote ermöglichen. Der Ausbau der Sprachangebote ist vor allem durch den Mangel an Lehrkräften limitiert. Auch nach Inkrafttreten der SWSchulV bleibt die Gestaltung und Diskussion der Rahmenbedingungen für die Vermittlung der niedersorbischen Sprache ein wesentliches Thema.“

Am Donnerstag, 4. November 2021, steht die Sorben/Wenden-Schulverordnung abschließend im Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Herstellung des Benehmens auf der Tagesordnung.

 

 

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Ident-Nr
322
Datum
02.11.2021
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