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Wichtiger Erinnerungs- und Gedenkort an NS-Opfer

- Erschienen am 01.09.2020 - Presemitteilung 223
Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Mord in Brandenburg an der Havel: Dauerausstellung © Gedenkstätten Brandenburg an der Havel, Foto: Friedhelm Hoffmann

Kulturministerin Manja Schüle hat anlässlich der heutigen Gedenkveranstaltung für die Opfer der Euthanasie-Morde die Stadt Brandenburg an der Havel als wichtigen Erinnerungs- und Gedenkort gewürdigt.

„Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen waren die ersten Opfer des nationalsozialistischen Massenmords. Umso wichtiger ist es, die Erinnerung an die schrecklichen Verbrechen wach zu halten. Die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg an der Havel zeigt anhand von einzelnen Schicksalen und auf bedrückende Weise, was geschieht, wenn eine Gesellschaft sich herausnimmt, über den Wert des Lebens zu entscheiden. Deshalb begrüße ich es, dass die Gedenkstätte Anfang des Jahres ein Projekt gestartet hat, bei dem Menschen mit Lernschwierigkeiten zu Gedenkstätten-Guides aus- und weitergebildet werden, die jungen Menschen ohne Lernschwierigkeiten die Geschichte der Gedenkstätten nahebringen. Das Projekt weist in die Zukunft: es hilft beim Abbau von Stigmatisierung und Vorurteilen und zeigt gleichzeitig, dass Erinnerung und Gedenken stets gemeinsam am besten gelingt.“

Die NS-Euthanasie-Verbrechen jähren sich in diesem Jahr zum 80. Mal. Die unter dem Kürzel ‘T4‘ bekanntgewordene Aktion fand zwischen Januar 1940 und August 1941 in sechs verschiedenen Gasmordanstalten statt. Allein in Brandenburg an der Havel wurden zwischen Februar und Oktober 1940 mehr als 9.000 Menschen in einer Gaskammer ermordet. Neben Brandenburg an der Havel gab es weitere Tötungsanstalten im baden-württembergischen Grafeneck, im sächsischen Pirna-Sonnenstein, im sachsen-anhaltinischen Bernburg, im hessischen Hadamar und im österreichischen Hartheim. Das Schreiben mit dem Befehl von Adolf Hitler für die Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung wurde auf den 01. September 1939, den Tag des deutschen Angriffs auf Polen, zurückdatiert.

Die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg an der Havel ist Teil der 1993 gegründeten Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Sie betreut als rechtlich selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts mehrere Gedenkstätten im Land. Das Land Brandenburg fördert die Arbeit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in diesem Jahr mit rund 3,8 Millionen Euro.

Weitere Information: www.brandenburg-euthanasie-sbg.de

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Ident-Nr
223
Datum
01.09.2020
Rubrik
PM , Gedenken
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