Musikschule im Landkreis Spree-Neiße erhält rund 61.000 Euro - Kulturstaatssekretär Gorholt übergibt Förderbescheid an Musikschule in Forst nach erfolgreicher Anerkennung
- Erschienen amWann: Freitag, 03. Juli 2015, 15.30 Uhr
Wo: Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“, Kleine Amtsstraße 1,
03149 Forst, Landkreis Spree-Neiße
Was: Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt den diesjährigen Förderbescheid nach erfolgreich beendetem Anerkennungsverfahren an die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ und würdigt die Bedeutung der Schule für das Land. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Musik- und Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren haben wir erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren. Ich freue mich zudem, dass der Landtag bereits für das laufende Jahr eine Erhöhung der Förderung der anerkannten Kunstschulen von 90.000 auf 400.000 Euro beschlossen hat – und ab dem Jahr 2017 soll für die Förderung anerkannter Musik- und Kunstschulen mit insgesamt 5,1 Millionen Euro fast doppelt so viel wie bisher zur Verfügung stehen.“
Staatssekretär Gorholt verweist anlässlich der Anerkennung und Förderung der Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ auf das Engagement der Musikschule. „Die Anerkennung ist ein Gütesiegel für die vorbildliche Arbeit der Musikschule. Die Musik- und Kunstschule ‘Johann Theodor Römhild‘ arbeitet sehr eng und engagiert mit insgesamt 14 Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis zusammen. Die Kooperationen reichen vom Klassenmusizieren an Grundschulen bis zur musikalischen Früherziehung in den Kitas.“ Die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ erhält in diesem Jahr Fördermittel des Landes in Höhe von 60.800 Euro für ihre Arbeit.
Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden erstmals seit dem Jahr 2000 die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehört der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (unter anderem Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- und Tasteninstrumente sowie Gesang) und der Ensembleunterricht als Ergänzung des Einzel- und Gruppenunterrichts.
Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die Prüfung der Anerkennungsanträge der Musik- und Kunstschulen in diesem Jahr ist abgeschlossen, 27 Schulen wurde bisher die Anerkennung überreicht. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.