37 Anträge zu Siedlungsgebiet der Sorben - Antragsfrist am 31. Mai abgelaufen / Staatssekretär Gorholt: Entscheidung bis Frühjahr 2017
- Erschienen amKulturstaatssekretär Martin Gorholt, Beauftragter für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg, zeigt sich zufrieden über die engagierte Diskussion in vielen Gemeinden zur Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet. Bis zum Ende der Antragsfrist am gestrigen Dienstag wurden 37 Anträge von den Kommunen und/oder dem Sorbenrat für die Aufnahme in das sorbische Siedlungsgebiet eingereicht, die 33 Gemeinden betreffen. „Die Anträge von Wiesengrund, Calau und Lübben wurden vom Kulturministerium und vom Hauptausschuss des Landtags bereits positiv entschieden. Die anderen Anträge werden jetzt auf der Grundlage des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes intensiv geprüft. Dabei sind auch die Gemeinden und Landkreise sowie die Domowina, der Bund der Lausitzer Sorben, anzuhören. Bis zum Frühjahr 2017 sollen die Prüfungen beendet sein.“
Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz werden, neben dem Schutz der Kultur und Sprache der nationalen Minderheit, auch der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden gewährleistet. Derzeit gehören 29 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2014 konnten weitere Orte bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Siedlungsgebiet ist die Lage in einem der drei Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie der Nachweis der sprachlichen oder kulturellen Tradition bis in die Gegenwart. Als erste Kommune wurde im Dezember 2015 die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce (Landkreis Spree-Neiße) offiziell in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben aufgenommen, im Mai 2016 folgten die Gemeinden Lübben/Lubin (Landkreis Dahme-Spreewald) und Calau/Kalawa (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Anträge Landkreis Dahme-Spreewald: Alt Zauche-Wußwerk, Golßen, Jamlitz, Krausnick-Groß Wasserburg, Lieberose, Märkische Heide, Schlepzig, Schwielochsee, Spreewaldheide, Unterspreewald
Anträge Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Altdöbern, Bronkow, Großräschen, Luckaitztal, Neu-Seeland, Neupetershain, Schwarzheide, Schipkau, Senftenberg
Anträge Landkreis Spree-Neiße: Döbern, Felixsee, Forst (Lausitz), Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Guben, Jämlitz-Klein Düben, Neiße-Malxetal, Neuhausen/Spree, Schenkendöbern, Tschernitz, Welzow