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Land stellt 39 Millionen Euro Energie-Hilfe für die Kultur bereit

- Erschienen am 01.05.2023 - Presemitteilung 142
Energiehilfen

Startschuss für umfangreiche Energie-Hilfen des Landes: Das Kulturministerium stellt im Rahmen des Brandenburg-Paketes 2023 und 2024 insgesamt 39 Millionen Euro für zwei Kultur-Hilfspakete bereit. Das haben das Landeskabinett und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in der vergangenen Woche beschlossen. Mit 20 Millionen Euro werden technische und bauliche Maßnahmen in Brandenburger Kultureinrichtungen unterstützt, die einen substanziellen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs oder zur Verbesserung der Eigenversorgung und damit zur Entlastung der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze leisten und den Verbrauch fossiler Energieträgern spürbar verringern. Mit weiteren 19 Millionen Euro wird das Programm ‘Kulturfonds Energie des Bundes‘ kofinanziert, damit keine Förderlücken entstehen. Bei privaten Kultureinrichtungen und soziokulturellen Zentren sollen die Bundesmittel bis zu 20 Prozent, bei öffentlich geförderten Einrichtungen bis zu 50 Prozent aufgestockt werden.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die ökonomischen Rahmenbedingungen der Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbände nach den Corona-bedingten Einschränkungen abermals in grundlegender Weise verändert und die einsetzende Regeneration des Kulturbetriebs gebremst. Eine Folge des Krieges ist die sprunghafte Erhöhung der Energiepreise. Wir stellen in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 39 Millionen Euro aus dem Brandenburg-Paket zur Verfügung, mit denen unsere Theater, Konzertveranstalter und Museen, aber auch soziokulturelle Zentren sowie Kunst- und Musikschulen sowohl energiesparende Umbaumaßnahmen umsetzen als auch Unterstützung für ihre Energiemehrkosten beantragen können. Sicher ist: Weniger Verbrauch und mehr Eigenversorgung werden mittel- und langfristig zu weniger Energiekosten in den Kultureinrichtungen führen. Das ist gut für uns alle. Und das ist gut für die Kultur.“

Über die Förderrichtlinie werden öffentliche und private gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturträger in die Lage versetzt, nachhaltig Energieeinsparungen umzusetzen. Gefördert werden außer der Energieberatung auch konkrete Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung (etwa die Installation von Strommessgeräten, die Erneuerung von Heizungs-Klima-Anlagen, der Aufbau von Anlagen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie, die Optimierung der Dämmung von Dach, Fassaden und Fenstern). Anträge für Mittel aus dem Förderprogramm können ab sofort bis zum 31. März 2024 gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/energiehilfen/.

Das ‘Brandenburg-Paket‘ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet Mittel für Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt: Sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Im Rahmen des Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und -veranstalter Unterstützung für ihre Energiemehrkosten beantragen. Insgesamt steht für den Förderzeitraum vom 01. Januar 2023 bis 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Bei privaten Kultureinrichtungen und soziokulturellen Zentren sind bis zu 80 Prozent der Energiemehrkosten förderfähig, bei öffentlich geförderten Einrichtungen bis zu 50 Prozent.  Informationen zum Förderprogramm gibt es unter www.kulturfonds-energie.de.