Das Ministerium trägt die Verantwortung für vier öffentliche Universitäten und vier öffentliche Fachhochschulen, an denen mehr als 47.000 Studierende eingeschrieben sind. Zur exzellenten außeruniversitären Forschungslandschaft zählen international renommierte Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft. Das Ministerium fördert weiterhin Theater, Orchester, Museen sowie Musik- und Kunstschulen. Die Gedenk- und Erinnerungskultur, der Denkmalschutz, das Landesarchiv und Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften sind ebenfalls wichtige Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums.
Adresse
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866 - 4999
Fax: +49 331 866 - 4998
E-Mail Kontakt
mwfk.brandenburg.de
Das Ministerium trägt die Verantwortung für vier öffentliche Universitäten und vier öffentliche Fachhochschulen, an denen mehr als 47.000 Studierende eingeschrieben sind. Zur exzellenten außeruniversitären Forschungslandschaft zählen international renommierte Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft. Das Ministerium fördert weiterhin Theater, Orchester, Museen sowie Musik- und Kunstschulen. Die Gedenk- und Erinnerungskultur, der Denkmalschutz, das Landesarchiv und Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften sind ebenfalls wichtige Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums.
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Hausleitung
-
Ministerin Dr. Manja Schüle
-
Staatssekretär Tobias Dünow
-
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
-
Kabinettreferat
Referatsleiterin
Anett Kleinke (m.d.W.d.G.b.)
Telefon: +49 331 866 - 4510
E-Mail KontaktReferatsleiterin
Anett Kleinke (m.d.W.d.G.b.)
Telefon: +49 331 866 - 4510
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Fachabteilungen
-
Zentralabteilung (Abteilung 1)
Die Zentralabteilung (Abteilung 1) besteht aus fünf Fachreferaten, welche für die folgenden Themen zuständig sind.
- Organisation, Informationstechnik und den Inneren Dienst (Referat 11)
- Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen, Vollzug Ausbildungsförderung (BdH, Referat 12)
- Personal, Aus- und Fortbildung, Hochschuldienstrecht (Referat 13)
- Angelegenheiten der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Sorben/Wenden und des Niederdeutschen (Referat 14)
- Bau und Liegenschaftangelegenheiten (Referat 15)
Die Zentralabteilung (Abteilung 1) besteht aus fünf Fachreferaten, welche für die folgenden Themen zuständig sind.
- Organisation, Informationstechnik und den Inneren Dienst (Referat 11)
- Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen, Vollzug Ausbildungsförderung (BdH, Referat 12)
- Personal, Aus- und Fortbildung, Hochschuldienstrecht (Referat 13)
- Angelegenheiten der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Sorben/Wenden und des Niederdeutschen (Referat 14)
- Bau und Liegenschaftangelegenheiten (Referat 15)
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Wissenschaft und Forschung (Abteilung 2)
Die Abteilung Wissenschaft und Forschung (Abteilung 2) besteht aus sechs Fachreferaten und der Geschäftsstelle des Landeshochschulrates, die für die folgenden Themen zuständig sind.
- Grundsatzfragen des Hochschulwesens, Hochschulplanung, Hochschulforschung, Deutsche Forschungsgemeinschaft (Referat 21)
- Außeruniversitäre Forschung (Referat 22)
- Wissenschaftliche Karriereförderung, Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke, Bibliotheken, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (Referat 23)
- Hochschulrecht, nichtstaatliche Hochschulen, Rechtsaufsicht Stiftung Europa-Universität Viadrina, Justitiariat (Referat 24)
- Hochschulen, wissenschaftliche Zentren, Strukturstärkung Lausitz (Referat 25)
- Wissens- und Technologietransfer, Koordinierung EU-Strukturfonds, EU-Forschungsförderung (Referat 26)
- Staatliche Hochschulmedizin (Referat 27)
Die Abteilung Wissenschaft und Forschung (Abteilung 2) besteht aus sechs Fachreferaten und der Geschäftsstelle des Landeshochschulrates, die für die folgenden Themen zuständig sind.
- Grundsatzfragen des Hochschulwesens, Hochschulplanung, Hochschulforschung, Deutsche Forschungsgemeinschaft (Referat 21)
- Außeruniversitäre Forschung (Referat 22)
- Wissenschaftliche Karriereförderung, Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke, Bibliotheken, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (Referat 23)
- Hochschulrecht, nichtstaatliche Hochschulen, Rechtsaufsicht Stiftung Europa-Universität Viadrina, Justitiariat (Referat 24)
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- Wissens- und Technologietransfer, Koordinierung EU-Strukturfonds, EU-Forschungsförderung (Referat 26)
- Staatliche Hochschulmedizin (Referat 27)
- Grundsatzfragen des Hochschulwesens, Hochschulplanung, Hochschulforschung, Deutsche Forschungsgemeinschaft (Referat 21)
-
Kultur (Abteilung 3)
Die Abteilung Kultur (Abteilung 3) besteht aus fünf Fachreferaten, welche für die folgenden Themen zuständig sind.
- Grundsatzangelegenheiten der Kultur, Kulturelle Bildung und Kulturwirtschaft (Referat 31)
- Kulturhaushalt, Finanz- und Investitionsplanung, Künstlerhilfe (Referat 32)
- Museen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Erinnerungskultur und Kulturgutschutz (Referat 33)
- Darstellende Kunst und Musik (Referat 34)
- Archive, Bildende Kunst, Literatur und Soziokultur (Referat 35)
Die Abteilung Kultur (Abteilung 3) besteht aus fünf Fachreferaten, welche für die folgenden Themen zuständig sind.
- Grundsatzangelegenheiten der Kultur, Kulturelle Bildung und Kulturwirtschaft (Referat 31)
- Kulturhaushalt, Finanz- und Investitionsplanung, Künstlerhilfe (Referat 32)
- Museen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Erinnerungskultur und Kulturgutschutz (Referat 33)
- Darstellende Kunst und Musik (Referat 34)
- Archive, Bildende Kunst, Literatur und Soziokultur (Referat 35)
Interessenvertretungen
-
Hauptpersonalrat für den Geschäftsbereich des MWFK
Der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (HPR) ist für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur die oberste Stufenvertretung der Beschäftigten. Die gesetzliche Grundlage für sein Handeln ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG).
Der Hauptpersonalrat ist zuständig für die Beschäftigten:
- des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- des Brandenburgischen Landeshauptarchivs
- der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
- der Fachhochschule Potsdam
- der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
- der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
- des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- der Technischen Hochschule Brandenburg
- der Technischen Hochschule Wildau
- der Universität PotsdamDer Hauptpersonalrat wird direkt gewählt:
Der HPR wurde vom 2. - 5. Mai 2022 im Geschäftsbereich neu gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 18. Mai 2022 statt.
Der Hauptpersonalrat besteht aus 13 Mitgliedern. Davon gehören 12 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 1 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Der Hauptpersonalrat hat einen Vorstand mit 6 Mitgliedern gewählt, wovon 5 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 1 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten gehören.Das HPR-Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
- Rolf Quasdorf (MWFK), Vorstand und Vorsitzender
- Christine Klose (Brandenburgisches Landeshauptarchiv), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Katrin Maximini (Universität Potsdam), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Franka Bierwagen (Universität Potsdam) , Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Thomas Bocklisch (Technische Hochschule Brandenburg), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzender
- Klaus Radtke (Technische Hochschule Brandenburg)
- Christian Polack (Fachhochschule Potsdam)
- Corinna Bär (BTU Cottbus-Senftenberg)
- Kathrin Schneider-Wagner (Universität Potsdam)
- Stephan Brather (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum)
- Evelyn Guder (Universität Potsdam)
- Susanne Gnädig (Universität Potsdam)
- Stefanie Seidel (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde)
Der Hauptpersonalrat wird tätig:- im Wege der Mitbestimmung bei allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen, z.B. bei Einführung und wesentlichen Änderungen von IT-Verfahren, Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen und in Projekten zur Neuorganisation der Brandenburgischen Landesverwaltung,
- im Wege der Mitwirkung (Recht zur Stellungnahme), z.B. bei allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen und Stellenverlagerungen zwischen Behörden,
- im Einigungsverfahren, wenn ein Mitbestimmungsverfahren 'vor Ort' strittig bleibt, z.B. bei Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Beförderungen oder Fortbildungsmaßnahmen.
Kontakt
Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Vorsitzender
Rolf Quasdorf
Telefon: +49 331 866 - 4680 / 4681
Fax: +49 331 866 - 4683
E-Mail KontaktDie Geschäftsstelle ist in der Regel Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, mit Ausnahme von unaufschiebbaren Terminwahrnehmungen, besetzt. Zu persönlichen Gesprächen vereinbaren wir gern individuelle Termine.
Weitere Beschäftigtenvertretungsgremien auf Landesebene
Neben dem Hauptpersonalrat gibt es noch die Hauptschwerbehindertenvertretung, die gegenwärtig im Brandenburgischen Landeshauptarchiv erreicht werden kann.Hauptschwerbehindertenvertrauensperson
Thomas Ulbrich
Telefon: +49 331 5674 - 246
E-Mail KontaktDer Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (HPR) ist für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur die oberste Stufenvertretung der Beschäftigten. Die gesetzliche Grundlage für sein Handeln ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG).
Der Hauptpersonalrat ist zuständig für die Beschäftigten:
- des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- des Brandenburgischen Landeshauptarchivs
- der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
- der Fachhochschule Potsdam
- der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
- der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
- des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- der Technischen Hochschule Brandenburg
- der Technischen Hochschule Wildau
- der Universität PotsdamDer Hauptpersonalrat wird direkt gewählt:
Der HPR wurde vom 2. - 5. Mai 2022 im Geschäftsbereich neu gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 18. Mai 2022 statt.
Der Hauptpersonalrat besteht aus 13 Mitgliedern. Davon gehören 12 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 1 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Der Hauptpersonalrat hat einen Vorstand mit 6 Mitgliedern gewählt, wovon 5 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 1 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten gehören.Das HPR-Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
- Rolf Quasdorf (MWFK), Vorstand und Vorsitzender
- Christine Klose (Brandenburgisches Landeshauptarchiv), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Katrin Maximini (Universität Potsdam), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Franka Bierwagen (Universität Potsdam) , Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzende
- Thomas Bocklisch (Technische Hochschule Brandenburg), Vorstandsmitglied und stellv. Vorsitzender
- Klaus Radtke (Technische Hochschule Brandenburg)
- Christian Polack (Fachhochschule Potsdam)
- Corinna Bär (BTU Cottbus-Senftenberg)
- Kathrin Schneider-Wagner (Universität Potsdam)
- Stephan Brather (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum)
- Evelyn Guder (Universität Potsdam)
- Susanne Gnädig (Universität Potsdam)
- Stefanie Seidel (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde)
Der Hauptpersonalrat wird tätig:- im Wege der Mitbestimmung bei allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen, z.B. bei Einführung und wesentlichen Änderungen von IT-Verfahren, Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen und in Projekten zur Neuorganisation der Brandenburgischen Landesverwaltung,
- im Wege der Mitwirkung (Recht zur Stellungnahme), z.B. bei allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen und Stellenverlagerungen zwischen Behörden,
- im Einigungsverfahren, wenn ein Mitbestimmungsverfahren 'vor Ort' strittig bleibt, z.B. bei Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Beförderungen oder Fortbildungsmaßnahmen.
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Vorsitzender
Rolf Quasdorf
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Weitere Beschäftigtenvertretungsgremien auf Landesebene
Neben dem Hauptpersonalrat gibt es noch die Hauptschwerbehindertenvertretung, die gegenwärtig im Brandenburgischen Landeshauptarchiv erreicht werden kann.Hauptschwerbehindertenvertrauensperson
Thomas Ulbrich
Telefon: +49 331 5674 - 246
E-Mail Kontakt -
Örtlicher Personalrat
-
Datenschutzbeauftragter
Falk-Florian Hoene
Telefon: +49 331 866 - 4860
E-Mail KontaktFalk-Florian Hoene
Telefon: +49 331 866 - 4860
E-Mail Kontakt -
Gleichstellungsbeauftragte
Sandra Rechlin
Telefon: +49 331 866 - 4928
E-Mail KontaktSandra Rechlin
Telefon: +49 331 866 - 4928
E-Mail Kontakt -
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Jacqueline Ermonis
Telefon: +49 331 866 - 4623
E-Mail KontaktJacqueline Ermonis
Telefon: +49 331 866 - 4623
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