Mit dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen.
Gefördert werden können folgende Vorhaben:
- popularmusikalische Angebote oder Programmschwerpunkte innerhalb eines Projektes oder Festivals (Workshops, interdisziplinäre Formate u.a.)
- popularmusikalische Formate, etwa auf den Gebieten Nachwuchsförderung oder Gender Equality
- neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik
- interne Qualitätsentwicklung und organisationsstärkende Maßnahmen, die eine Professionalisierung und Stabilisierung der bestehenden Alltagspraxis ermöglichen, etwa zeitlich begrenzte Personaldienstleistungen auf Honorarbasis, Weiterbildungsvorhaben, Inhouse-Seminare, Coaching
- Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke
Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V.
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden. #
Anträge für Vorhaben in 2024 müssen bis zum 4. März 2024, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Alternativ können die Anträge postalisch eingereicht werden. Zum Nachweis der Fristwahrung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.
Die Antragsadresse lautet:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.
Mit dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen.
Gefördert werden können folgende Vorhaben:
- popularmusikalische Angebote oder Programmschwerpunkte innerhalb eines Projektes oder Festivals (Workshops, interdisziplinäre Formate u.a.)
- popularmusikalische Formate, etwa auf den Gebieten Nachwuchsförderung oder Gender Equality
- neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik
- interne Qualitätsentwicklung und organisationsstärkende Maßnahmen, die eine Professionalisierung und Stabilisierung der bestehenden Alltagspraxis ermöglichen, etwa zeitlich begrenzte Personaldienstleistungen auf Honorarbasis, Weiterbildungsvorhaben, Inhouse-Seminare, Coaching
- Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke
Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V.
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden. #
Anträge für Vorhaben in 2024 müssen bis zum 4. März 2024, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Alternativ können die Anträge postalisch eingereicht werden. Zum Nachweis der Fristwahrung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.
Die Antragsadresse lautet:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.