Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Schutz und die Pflege der Denkmale in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Sie beraten zu baulichen, restauratorischen und archäologischen Maßnahmen an Denkmalen.
Sofern ein Denkmal instand gesetzt, in seiner Substanz oder in sonstiger Weise verändert wird, bedarf es stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen ausgestellt.
Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Schutz und die Pflege der Denkmale in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Sie beraten zu baulichen, restauratorischen und archäologischen Maßnahmen an Denkmalen.
Sofern ein Denkmal instand gesetzt, in seiner Substanz oder in sonstiger Weise verändert wird, bedarf es stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen ausgestellt.