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Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.

Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.

Antragsfristen
31.05.2024:  Anträge auf Förderung im Jahr 2025 gem. Nr. 3.1 (Nr. 3.1.1 Konzeptions- und Nr. 3.1.2 Einzelprojekteförderung) und Nr. 3.2 (Festivalförderung) der Fördergrundsätze für 2025 sind bis spätestens zum 31.05.2024 (Ausschlussfrist!) an das MWFK  per E-Mail an das Referat 34 zu stellen.

30.09.2024:  Anträge auf Förderung im Jahr 2025 gem. Nr.3.3 Komplementär durch den Bund finanzierte Projekte, Nr. 3.4 (Gastspiel- / Wiederaufnahmeförderung) sowie gem. Nr. 3.5 (Infrastrukturförderung) der Fördergrundsätze für 2025 sind bis spätestens zum 30.09.2024 (Ausschlussfrist!) an das MWFK per E-Mail an das Referat 34 zu stellen.

In Ausnahmefällen, wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Antrag an das MWFK, Referat 34, postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34 - Darstellende Kunst und Musik
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Sollte die Abgabefrist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, gilt sowohl für die postalische als auch die elektronische Zusendung der Antragsunterlagen der nächste reguläre Arbeitstag. Bei einer schriftlichen Einreichung des Antrags ist das Datum des Posteingangsstempels des MWFK maßgeblich.

Jury
Im Fall der Förderanträge gemäß Nr. 3.1. (Konzeptions- und Einzelprojekteförderung) trifft das MWFK seine Förderentscheidung auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. Die Jury setzt sich aus fünf unabhängigen Fachexpertinnen und Fachexperten zusammen, die vom MWFK für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Aktuell gehören der Jury an:

Heike Albrecht
Eva Kowalski
Frauke Niemann
Boris von Poser
Moritz von Rappard

Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.

Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.

Antragsfristen
31.05.2024:  Anträge auf Förderung im Jahr 2025 gem. Nr. 3.1 (Nr. 3.1.1 Konzeptions- und Nr. 3.1.2 Einzelprojekteförderung) und Nr. 3.2 (Festivalförderung) der Fördergrundsätze für 2025 sind bis spätestens zum 31.05.2024 (Ausschlussfrist!) an das MWFK  per E-Mail an das Referat 34 zu stellen.

30.09.2024:  Anträge auf Förderung im Jahr 2025 gem. Nr.3.3 Komplementär durch den Bund finanzierte Projekte, Nr. 3.4 (Gastspiel- / Wiederaufnahmeförderung) sowie gem. Nr. 3.5 (Infrastrukturförderung) der Fördergrundsätze für 2025 sind bis spätestens zum 30.09.2024 (Ausschlussfrist!) an das MWFK per E-Mail an das Referat 34 zu stellen.

In Ausnahmefällen, wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Antrag an das MWFK, Referat 34, postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34 - Darstellende Kunst und Musik
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Sollte die Abgabefrist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, gilt sowohl für die postalische als auch die elektronische Zusendung der Antragsunterlagen der nächste reguläre Arbeitstag. Bei einer schriftlichen Einreichung des Antrags ist das Datum des Posteingangsstempels des MWFK maßgeblich.

Jury
Im Fall der Förderanträge gemäß Nr. 3.1. (Konzeptions- und Einzelprojekteförderung) trifft das MWFK seine Förderentscheidung auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. Die Jury setzt sich aus fünf unabhängigen Fachexpertinnen und Fachexperten zusammen, die vom MWFK für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Aktuell gehören der Jury an:

Heike Albrecht
Eva Kowalski
Frauke Niemann
Boris von Poser
Moritz von Rappard