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Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.

Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.

Antragsfristen zur Gewährung von Zuwendungen für die freien Darstellenden Künste im Land Brandenburg (2026ff)
Die Veröffentlichung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem der den Fördergrundsätzen zugrundeliegende Landeshaushalt noch nicht verabschiedet ist. Daher sind in der vorliegenden Version keine Angaben zu den zur Verfügung stehenden Landesmitteln enthalten. Detaillierte Angaben dazu werden in einer aktualisierten Version nach Verabschiedung des Landeshaushalts veröffentlicht.

Für folgende Fördergegenstände sind die Anträge bis spätestens zum 31.05. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr oder die Folgejahre einzureichen:

  • Konzeptionsförderung (Nr. 3.1.1)
  • Einzelprojektförderung (Nr. 3.1.2)
  • Festivalförderung (Nr. 3.2)

Für folgende Fördergegenstände sind die Anträge bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen:

  • Komplementär durch den Bund finanzierte Projekte (Nr. 3.3)
  • Gastspielförderung (Nr. 3.4)
  • Infrastrukturförderung (Nr. 3.5)

Fragen dazu richten Sie bitte per E-Mail an das Referat 34 per E-Mail.

Jury
Im Fall der Förderanträge gemäß Nr. 3.1. (Konzeptions- und Einzelprojekteförderung) trifft das MWFK seine Förderentscheidung auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. Die Jury setzt sich aus fünf unabhängigen Fachexpertinnen und Fachexperten zusammen, die vom MWFK für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Aktuell gehören der Jury an:

  • Heike Albrecht
  • Eva Kowalski
  • Frauke Niemann
  • Boris von Poser
  • Stephanie Lubasch

Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.

Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.

Antragsfristen zur Gewährung von Zuwendungen für die freien Darstellenden Künste im Land Brandenburg (2026ff)
Die Veröffentlichung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem der den Fördergrundsätzen zugrundeliegende Landeshaushalt noch nicht verabschiedet ist. Daher sind in der vorliegenden Version keine Angaben zu den zur Verfügung stehenden Landesmitteln enthalten. Detaillierte Angaben dazu werden in einer aktualisierten Version nach Verabschiedung des Landeshaushalts veröffentlicht.

Für folgende Fördergegenstände sind die Anträge bis spätestens zum 31.05. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr oder die Folgejahre einzureichen:

  • Konzeptionsförderung (Nr. 3.1.1)
  • Einzelprojektförderung (Nr. 3.1.2)
  • Festivalförderung (Nr. 3.2)

Für folgende Fördergegenstände sind die Anträge bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen:

  • Komplementär durch den Bund finanzierte Projekte (Nr. 3.3)
  • Gastspielförderung (Nr. 3.4)
  • Infrastrukturförderung (Nr. 3.5)

Fragen dazu richten Sie bitte per E-Mail an das Referat 34 per E-Mail.

Jury
Im Fall der Förderanträge gemäß Nr. 3.1. (Konzeptions- und Einzelprojekteförderung) trifft das MWFK seine Förderentscheidung auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. Die Jury setzt sich aus fünf unabhängigen Fachexpertinnen und Fachexperten zusammen, die vom MWFK für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Aktuell gehören der Jury an:

  • Heike Albrecht
  • Eva Kowalski
  • Frauke Niemann
  • Boris von Poser
  • Stephanie Lubasch

Bescheinigung für eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG