Mit der Förderung „Fokus Pop Brandenburg“ im Rahmen des Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium nach Maßgabe des Merkblattes Projekte von Musiker*innen, Bands und DJs im Popularmusikbereich.
Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V.
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Online-Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden.
Anträge für Vorhaben in 2025 müssen bis zum 20. Juli 2025, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein.
Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.
Mit der Förderung „Fokus Pop Brandenburg“ im Rahmen des Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium nach Maßgabe des Merkblattes Projekte von Musiker*innen, Bands und DJs im Popularmusikbereich.
Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des Impuls Brandenburg e.V.
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das weiter unten bereitgestellte Online-Antragsformular ist für die Antragsstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des MWFK zu senden.
Anträge für Vorhaben in 2025 müssen bis zum 20. Juli 2025, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein.
Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.