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Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE (Innovation in Brandenburg - IIB)
Das Land Brandenburg fördert den Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen.
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen in den für Brandenburg relevanten Clustern der Innovationsstrategien innoBB 2025 plus und innoBB 2025 in den jeweils geltenden Fassungen zu stärken.
Das Land Brandenburg fördert den Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen.
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen in den für Brandenburg relevanten Clustern der Innovationsstrategien innoBB 2025 plus und innoBB 2025 in den jeweils geltenden Fassungen zu stärken.
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Richtlinie des MWFK zur Förderung der Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF-Verbund)
Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.
Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.
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Richtlinie des MWFK zur Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des Forschungsbetriebes der außeruniversitäten Forschungseinrichtungen
Das Land Brandenburg gewährt u.a. nach Maßgabe dieser Richtlinie, Zuwendungen für Maßnahmen, die zur Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des Forschungsbetriebes der außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg beitragen oder dies erwarten lassen.
Das Land Brandenburg gewährt u.a. nach Maßgabe dieser Richtlinie, Zuwendungen für Maßnahmen, die zur Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des Forschungsbetriebes der außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg beitragen oder dies erwarten lassen.
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Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+)
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuweisungen bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) für Wissenschaft und Forschung in der Förderperiode 2021-2027.
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuweisungen bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) für Wissenschaft und Forschung in der Förderperiode 2021-2027.