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Brandenburg ist an der Errichtung nichtstaatlicher Hochschulen interessiert und unterstützt sie im Rahmen der Möglichkeiten des Landes mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems zu stärken. Initiativen zur Gründung nichtstaatlicher Hochschulen in Brandenburg sind daher ausdrücklich erwünscht. Eine finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg bei der Gründung nichtstaatlicher Hochschulen ist allerdings nicht möglich.

Die staatliche Anerkennung einer nichtstaatlichen Hochschule führt zur formellen Eingliederung in das öffentliche Hochschulwesen und berechtigt die  Hochschule dazu, Hochschulprüfungen abzunehmen und Hochschulgrade zu verleihen. Die staatliche Anerkennung wird auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag der Träger des Hochschulvorhabens durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgesprochen, wenn das Hochschulvorhaben den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Voraussetzungen der Anerkennung, das Anerkennungsverfahren, die Folgen sowie der Verlust der Anerkennung im Land Brandenburg sind im Brandenburgischen Hochschulgesetzes  vom 28. April 2014 geregelt.

Eine Orientierung zu den quantitativen und qualitativen Anforderungen an ein nichtstaatliches Hochschulvorhaben gibt der „Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung“ des Wissenschaftsrats vom 30. Januar 2015.
Weiterhin besteht die Möglichkeit für ein Informationsgespräch im Referat 24 des MWFK.

Der Antrag auf staatliche Anerkennung ist zu richten an:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 24
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Brandenburg ist an der Errichtung nichtstaatlicher Hochschulen interessiert und unterstützt sie im Rahmen der Möglichkeiten des Landes mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems zu stärken. Initiativen zur Gründung nichtstaatlicher Hochschulen in Brandenburg sind daher ausdrücklich erwünscht. Eine finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg bei der Gründung nichtstaatlicher Hochschulen ist allerdings nicht möglich.

Die staatliche Anerkennung einer nichtstaatlichen Hochschule führt zur formellen Eingliederung in das öffentliche Hochschulwesen und berechtigt die  Hochschule dazu, Hochschulprüfungen abzunehmen und Hochschulgrade zu verleihen. Die staatliche Anerkennung wird auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag der Träger des Hochschulvorhabens durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgesprochen, wenn das Hochschulvorhaben den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Voraussetzungen der Anerkennung, das Anerkennungsverfahren, die Folgen sowie der Verlust der Anerkennung im Land Brandenburg sind im Brandenburgischen Hochschulgesetzes  vom 28. April 2014 geregelt.

Eine Orientierung zu den quantitativen und qualitativen Anforderungen an ein nichtstaatliches Hochschulvorhaben gibt der „Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung“ des Wissenschaftsrats vom 30. Januar 2015.
Weiterhin besteht die Möglichkeit für ein Informationsgespräch im Referat 24 des MWFK.

Der Antrag auf staatliche Anerkennung ist zu richten an:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 24
Dortustraße 36
14467 Potsdam