Aufbau und Betrieb zusätzlicher dualer Studienangebote im Land Brandenburg
-
Fördergrundsätze zur Förderung des Aufbaus und Betriebs zusätzlicher dualer Studienangebote im Land Brandenburg sowie einer Geschäftsstelle
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gewährt auf Grundlage dieser Fördergrundsätze Zuwendungen oder Zuweisungen an staatliche Hochschulen oder Träger staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, die den nachhaltigen Auf- und Ausbau dualer Studienangebote gemeinsam mit Unternehmen planen und umsetzen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gewährt auf Grundlage dieser Fördergrundsätze Zuwendungen oder Zuweisungen an staatliche Hochschulen oder Träger staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, die den nachhaltigen Auf- und Ausbau dualer Studienangebote gemeinsam mit Unternehmen planen und umsetzen.
Einführung und Implementierung von Anwendungen generativer KI an brandenburgischen Hochschulen
-
Fördergrundsätze für die Einführung und Implementierung von Anwendungen generativer KI an brandenburgischen Hochschulen im Rahmen des Programms: „Künstliche Intelligenz – Smarte Systeme in der Brandenburger Hochschulbildung“ (KI-SS BB)
Das Förderprogramm zur Einführung und Implementierung von generativen KI-Tools soll eine Pilotphase anstoßen, in der die Hochschulen einzeln oder in kleineren Zusammenschlüssen bis Ende 2025 unterschiedliche KI-Systeme testen und ihre Erfahrungen dokumentieren, evaluieren und hochschulübergreifend teilen.
Das Förderprogramm zur Einführung und Implementierung von generativen KI-Tools soll eine Pilotphase anstoßen, in der die Hochschulen einzeln oder in kleineren Zusammenschlüssen bis Ende 2025 unterschiedliche KI-Systeme testen und ihre Erfahrungen dokumentieren, evaluieren und hochschulübergreifend teilen.
Etablierung von OZG-/SDG-Koordinationsstellen an den brandenburgischen Hochschulen
-
Fördergrundsätze zur Etablierung von OZG-/SDG-Koordinationsstellen an den brandenburgischen Hochschulen
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Antragstellung soll einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden können.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die brandenburgischen Hochschulen bei der Umsetzung der entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen. So wird am Zentrum der brandenburgischen Hochschulen für digitale Transformation (ZDT) ab 2022 eine durch das MWFK finanzierte OZG-/SDG-Koordinations- und Kompetenzstelle eingerichtet.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Antragstellung soll einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden können.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die brandenburgischen Hochschulen bei der Umsetzung der entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen. So wird am Zentrum der brandenburgischen Hochschulen für digitale Transformation (ZDT) ab 2022 eine durch das MWFK finanzierte OZG-/SDG-Koordinations- und Kompetenzstelle eingerichtet.
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg
-
Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022)
Förderung von Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungsscheck für Beschäftigte
Förderung von Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungsscheck für Beschäftigte
Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE
-
Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE (Innovation in Brandenburg - IIB)
Das Land Brandenburg fördert den Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen.
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen in den für Brandenburg relevanten Clustern der Innovationsstrategien innoBB 2025 plus und innoBB 2025 in den jeweils geltenden Fassungen zu stärken.
Das Land Brandenburg fördert den Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen.
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen in den für Brandenburg relevanten Clustern der Innovationsstrategien innoBB 2025 plus und innoBB 2025 in den jeweils geltenden Fassungen zu stärken.
Förderung der Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden
-
Richtlinie des MWFK zur Förderung der Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF-Verbund)
Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.
Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.
Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+)
-
Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+)
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuweisungen bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) für Wissenschaft und Forschung in der Förderperiode 2021-2027.
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuweisungen bzw. Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) für Wissenschaft und Forschung in der Förderperiode 2021-2027.
Stärkung der digitalen Resilienz der Brandenburger Hochschulen: „Hochschuldigitalisierung: Chancen nutzen, Zukunft gestalten“
-
Fördergrundsätze für die Stärkung der digitalen Resilienz der Brandenburger Hochschulen
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) stellt im Jahr 2024 Mittel zur Verfügung, um die Digitalisierung an den Brandenburger Hochschulen nachhaltig voranzutreiben. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im Sinne der Gemeinsamen Digitalisierungsagenda des MWFK und der Hochschulen sowie der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu stärken.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) stellt im Jahr 2024 Mittel zur Verfügung, um die Digitalisierung an den Brandenburger Hochschulen nachhaltig voranzutreiben. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im Sinne der Gemeinsamen Digitalisierungsagenda des MWFK und der Hochschulen sowie der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu stärken.
Stärkung der Energieresilienz der staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg
-
Richtlinie des MWFK zur Stärkung der Energieresilienz der staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg
Das Land Brandenburg gewährt u.a. nach Maßgabe dieser Richtlinie, Zuwendungen oder Zuweisungen für Maßnahmen, die zur Stärkung der Energieresilienz der Hochschulen des Landes Brandenburg beitragen oder dies erwarten lassen.
Das Land Brandenburg gewährt u.a. nach Maßgabe dieser Richtlinie, Zuwendungen oder Zuweisungen für Maßnahmen, die zur Stärkung der Energieresilienz der Hochschulen des Landes Brandenburg beitragen oder dies erwarten lassen.