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Brandenburg sichert BAföG-Empfänger in Corona-Krise ab

- Erschienen am 29.09.2020 - Presemitteilung 278
Bafög-Antrag ©Jan Eric Euler

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Landtag Brandenburg hat heute in Potsdam sein Einvernehmen zur Hochschulpandemieverordnung erklärt. Sie wird in den kommenden Tagen in Kraft gesetzt. Grundlage für die Verordnung ist eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, die in der vergangenen Woche vom Landtag beschlossen wurde. Auf der Grundlage der Hochschulpandemieverordnung werden Corona-bedingt sowohl die Prüfungsfristen als auch die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Beides ist wichtig für die Gewährung des BAföG.

Wissenschaftsministerin Manja Schüle begrüßt die schnelle Entscheidung des Ausschusses zur Hochschulpandemieverordnung:

"Die Pandemie stellt nach wie vor Studierende vor Probleme. Gibt es im Studium Corona-bedingte Verzögerungen – etwa durch ausgefallene Kurse, Probleme bei der Online-Lehre oder verschobene Prüfungen – ist die BAföG-Förderung gefährdet. Das haben wir geändert. Auf der Grundlage der Hochschulpandemieverordnung werden sowohl die individuelle Regelstudienzeit als auch die Prüfungsfristen für Studierende unbürokratisch verlängert. Sie können somit unkompliziert weiter BAföG beziehen und sich besser auf die wichtigen Prüfungen am Ende des Semesters vorbereiten – eine Sorge weniger für viele Studierende. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Änderung so kurzfristig umzusetzen, dass sie bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen für das Wintersemester noch berücksichtigt werden kann.“

Abbinder

Ident-Nr
278
Datum
29.09.2020
Rubrik
PM , Studieren
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