Kofinanzierung von Bundesprogrammen
Auf Antrag kann gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie u.a. der für das Programm NEUSTART.KULTUR in der Regel notwendige Kofinanzierungsanteil durch das Land übernommen werden, wenn er nicht durch Eigen- oder Drittmittel der Antragstellenden sichergestellt werden kann. Informationen, wie die Kofinanzierung beantragt werden kann, finden sich auf der Seite zum Landessonderprogramm.
Ausschlussfrist: 30.10.2021
Kofinanzierung von Bundesprogrammen
Auf Antrag kann gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie u.a. der für das Programm NEUSTART.KULTUR in der Regel notwendige Kofinanzierungsanteil durch das Land übernommen werden, wenn er nicht durch Eigen- oder Drittmittel der Antragstellenden sichergestellt werden kann. Informationen, wie die Kofinanzierung beantragt werden kann, finden sich auf der Seite zum Landessonderprogramm.
Ausschlussfrist: 30.10.2021