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Das Land Brandenburg vergibt im Jahr 2026 den Landeskunstpreis für professionelle Künstler*innen aller Sparten bildender Kunst, die durch ihre Arbeit eine besondere Verbindung zum Land Brandenburg aufweisen – sei es durch Wohnsitz, Atelier oder künstlerisches Schaffen im Land. Der Preis richtet sich sowohl an etablierte als auch aufstrebende Künstler*innen, die mit ihrer Arbeit die zeitgenössische Kunstlandschaft Brandenburgs bereichern und weiterentwickeln.

Der Kunstpreis des Landes Brandenburg umfasst insgesamt fünf Auszeichnungen.

  • Kunstpreis (drei Einzelpreise je 10.000 €): Würdigung herausragender künstlerischer Positionen, die künstlerische Qualität und Relevanz verbinden. Die Preise sind spartenoffen und sollen die Vielfalt der zeitgenössischen Kunst widerspiegeln
  • Preis für ein Lebenswerk (15.000 Euro): Würdigung des künstlerischen Schaffens insgesamt durch den Preis des Ministerpräsidenten
  • Nachwuchsförderpreis (10.000 €): Würdigung aufstrebender Künstler*innen, um den Nachwuchs zu stärken, Innovation zu fördern und die künstlerische Entwicklung im Land aktiv zu begleiten

Auf die drei Einzelpreise zur Würdigung herausragender künstlerischer Positionen können sich Künstlerinnen und Künstler ab sofort bis zum 30. April 2026 auf dem digitalen Bewerbungsportal bewerben. Für den Preis für ein Lebenswerk sowie für den Nachwuchsförderpreis kann man sich nicht bewerben; diese werden auf Vorschlag ausgewählt.

Zur Antragstellung ist es zunächst erforderlich, sich auf dem Portal zu registrieren. Bitte klicken Sie dazu auf „neu registrieren“.

Das Land Brandenburg vergibt im Jahr 2026 den Landeskunstpreis für professionelle Künstler*innen aller Sparten bildender Kunst, die durch ihre Arbeit eine besondere Verbindung zum Land Brandenburg aufweisen – sei es durch Wohnsitz, Atelier oder künstlerisches Schaffen im Land. Der Preis richtet sich sowohl an etablierte als auch aufstrebende Künstler*innen, die mit ihrer Arbeit die zeitgenössische Kunstlandschaft Brandenburgs bereichern und weiterentwickeln.

Der Kunstpreis des Landes Brandenburg umfasst insgesamt fünf Auszeichnungen.

  • Kunstpreis (drei Einzelpreise je 10.000 €): Würdigung herausragender künstlerischer Positionen, die künstlerische Qualität und Relevanz verbinden. Die Preise sind spartenoffen und sollen die Vielfalt der zeitgenössischen Kunst widerspiegeln
  • Preis für ein Lebenswerk (15.000 Euro): Würdigung des künstlerischen Schaffens insgesamt durch den Preis des Ministerpräsidenten
  • Nachwuchsförderpreis (10.000 €): Würdigung aufstrebender Künstler*innen, um den Nachwuchs zu stärken, Innovation zu fördern und die künstlerische Entwicklung im Land aktiv zu begleiten

Auf die drei Einzelpreise zur Würdigung herausragender künstlerischer Positionen können sich Künstlerinnen und Künstler ab sofort bis zum 30. April 2026 auf dem digitalen Bewerbungsportal bewerben. Für den Preis für ein Lebenswerk sowie für den Nachwuchsförderpreis kann man sich nicht bewerben; diese werden auf Vorschlag ausgewählt.

Zur Antragstellung ist es zunächst erforderlich, sich auf dem Portal zu registrieren. Bitte klicken Sie dazu auf „neu registrieren“.