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Zu sehen sind 3 hängende Glühbirnen und eine hängende Sparglühbirne

Landesprogramm 2023/2024 - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich

Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 16.12.2022 gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung festgestellt, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 besteht, die eine Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit eingetretenen Energieknappheit ist.

Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation verabschiedete der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2023/2024 das sogenannte Brandenburg-Paket über 2 Milliarden Euro, dessen Ziel es ist, den aktuellen Krisen eine nachhaltige Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg entgegenzusetzen.

Das MWFK finanziert aus diesen Mitteln u.a. ein Förderprogramm für einen energieeffizienten Kulturbereich. Die Frist für die Antragstellung ist bereits abgelaufen.

Zu sehen sind 3 hängende Glühbirnen und eine hängende Sparglühbirne

Landesprogramm 2023/2024 - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich

Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 16.12.2022 gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung festgestellt, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 besteht, die eine Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit eingetretenen Energieknappheit ist.

Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation verabschiedete der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2023/2024 das sogenannte Brandenburg-Paket über 2 Milliarden Euro, dessen Ziel es ist, den aktuellen Krisen eine nachhaltige Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg entgegenzusetzen.

Das MWFK finanziert aus diesen Mitteln u.a. ein Förderprogramm für einen energieeffizienten Kulturbereich. Die Frist für die Antragstellung ist bereits abgelaufen.

Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich  gibt es zwei Förderschwerpunkte:

1. vorbereitende Maßnahmen: wie u.a. Energieberatung, Erfassung der Energieinfrastruktur und des Energieverbrauchs, Bewertung von technologischen Abläufen und Lastprofilen, Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbrauchsreduzierung, Energierückgewinnung und zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie Qualifizierungsmaßnahmen von Personal.

2. Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung wie beispielsweise die Installation von Strommessgeräten, von intelligenter Außen- und Innenbeleuchtung auf LED-Basis, die Erneuerung von Heizungs-Klima-Anlagen, den Aufbau von Anlagen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie, Optimierung der Dämmung von Dach, Fassaden und Fenstern sowie den Auf- und Ausbau von Mobilitätsinfrastruktur.

Die beantragten Maßnahmen müssen dabei den mit der Notlageerklärung des Landtags umschriebenen Zwecken und Kriterien entsprechen und sollen vorrangig Maßnahmen oder Programme des Bundes und der EU flankieren bzw. ergänzen.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Der Förderzeitraum ist vom 01.03.2023 bis 31.12.2024 festgelegt.

Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich  gibt es zwei Förderschwerpunkte:

1. vorbereitende Maßnahmen: wie u.a. Energieberatung, Erfassung der Energieinfrastruktur und des Energieverbrauchs, Bewertung von technologischen Abläufen und Lastprofilen, Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbrauchsreduzierung, Energierückgewinnung und zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie Qualifizierungsmaßnahmen von Personal.

2. Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung wie beispielsweise die Installation von Strommessgeräten, von intelligenter Außen- und Innenbeleuchtung auf LED-Basis, die Erneuerung von Heizungs-Klima-Anlagen, den Aufbau von Anlagen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie, Optimierung der Dämmung von Dach, Fassaden und Fenstern sowie den Auf- und Ausbau von Mobilitätsinfrastruktur.

Die beantragten Maßnahmen müssen dabei den mit der Notlageerklärung des Landtags umschriebenen Zwecken und Kriterien entsprechen und sollen vorrangig Maßnahmen oder Programme des Bundes und der EU flankieren bzw. ergänzen.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Der Förderzeitraum ist vom 01.03.2023 bis 31.12.2024 festgelegt.

Hinweis zur Auslegung des Vergabeverfahrens
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einem Rundschreiben vom 13. April 2022 Hinweise (eine Auslegungshilfe) zur Anwendung dringlicher Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine veröffentlicht. Diese Auslegungshilfe - zum bestehenden Vergaberecht - kann entsprechend bei der Projektumsetzung genutzt werden.

Es wird auf die ergänzenden Hinweise zur rechtlichen Einordnung auf der Webseite vergabe.brandenburg.de verwiesen.

Hinweis zur Auslegung des Vergabeverfahrens
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einem Rundschreiben vom 13. April 2022 Hinweise (eine Auslegungshilfe) zur Anwendung dringlicher Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine veröffentlicht. Diese Auslegungshilfe - zum bestehenden Vergaberecht - kann entsprechend bei der Projektumsetzung genutzt werden.

Es wird auf die ergänzenden Hinweise zur rechtlichen Einordnung auf der Webseite vergabe.brandenburg.de verwiesen.