Hier finden Sie nähere Informationen über Hochschulrecht, die Verträge der Hochschulen mit dem Land Brandenburg, das brandenburgische Hochschulgesetz, zur Hochschulentwicklungsplanung und weitere hochschulpolitische Dokumente.
Hier finden Sie nähere Informationen über Hochschulrecht, die Verträge der Hochschulen mit dem Land Brandenburg, das brandenburgische Hochschulgesetz, zur Hochschulentwicklungsplanung und weitere hochschulpolitische Dokumente.
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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in den §§ 83 bis 90 des Gesetzes bestimmt ist, für die staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien sowie für die Studentenwerke im Land Brandenburg.
Hinweis: Das Brandenburgische Hochschulgesetz wird derzeit novelliert. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, die Stärkung der Fachhochschulen und der Ausbau der Mitbestimmung. In die Erarbeitung der Novelle wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen. Der Entwurf ist am 28. November 2023 von der Landesregierung beschlossen worden und wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Stand: 28. November 2023
Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in den §§ 83 bis 90 des Gesetzes bestimmt ist, für die staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien sowie für die Studentenwerke im Land Brandenburg.
Hinweis: Das Brandenburgische Hochschulgesetz wird derzeit novelliert. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, die Stärkung der Fachhochschulen und der Ausbau der Mitbestimmung. In die Erarbeitung der Novelle wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen. Der Entwurf ist am 28. November 2023 von der Landesregierung beschlossen worden und wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Stand: 28. November 2023
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Brandenburgische Qualitätsstandards
Im Land Brandenburg wurden mit den „Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den brandenburgischen Hochschulen" im Jahr 2010 und deren Weiterentwicklung 2017 als „Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung" Maßstäbe gesetzt.
Die vorliegende Neuauflage schließt daran an und greift jüngere Entwicklungen in dem Wissen auf, dass Hochschulen zugleich Spiegel und Impulsgeberinnen der Gesellschaft sind.
Im Land Brandenburg wurden mit den „Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den brandenburgischen Hochschulen" im Jahr 2010 und deren Weiterentwicklung 2017 als „Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung" Maßstäbe gesetzt.
Die vorliegende Neuauflage schließt daran an und greift jüngere Entwicklungen in dem Wissen auf, dass Hochschulen zugleich Spiegel und Impulsgeberinnen der Gesellschaft sind.
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Frankfurter Erklärung für ein Ukraine-Zentrum in Frankfurt (Oder)
Russland hat mit seinem verbrecherischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg begonnen.
Dieser Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat in der gesamten Europäischen Union, ganz besonders aber in Deutschland, weitverbreitete falsche Gewissheiten zerstört. Er hat uns vor Augen geführt, wie dringend Politik, Gesellschaft und Medien auf fundiertes Wissen über unsere östlichen Nachbarn angewiesen sind. Nicht nur, aber aktuell vor allem über die Ukraine.
Dafür braucht es einen neuen Ansatz. Es braucht ein Zentrum, das nicht nur zur Ukraine forscht, sondern vor allem auch lehrt, das Wissenstransfer betreibt und eng mit ukrainischen Partner*innen verbunden ist. Nötig ist eine Institution, die als Drehscheibe für Ukraine-Expertise in der Mitte von Wissenschaft, Politik, Medien, Wirtschaft, NGOs, Kultur und den europäischen Gesellschaften fungiert. Eine Einrichtung, in der nicht nur über die Menschen in der Ukraine geredet wird, sondern mit ihnen.
Als Unterzeichner*innen sind wir überzeugt: Die europäische Doppelstadt Frankfurt (Oder) / Słubice kann der richtige Standort hierfür sein. Sie steht exemplarisch für Partnerschaft und Grenzüberwindung und bietet mit der Europa-Universität Viadrina ideale Anknüpfungspunkte für den Aufbau eines Ukraine-Zentrums.
Russland hat mit seinem verbrecherischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg begonnen.
Dieser Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat in der gesamten Europäischen Union, ganz besonders aber in Deutschland, weitverbreitete falsche Gewissheiten zerstört. Er hat uns vor Augen geführt, wie dringend Politik, Gesellschaft und Medien auf fundiertes Wissen über unsere östlichen Nachbarn angewiesen sind. Nicht nur, aber aktuell vor allem über die Ukraine.
Dafür braucht es einen neuen Ansatz. Es braucht ein Zentrum, das nicht nur zur Ukraine forscht, sondern vor allem auch lehrt, das Wissenstransfer betreibt und eng mit ukrainischen Partner*innen verbunden ist. Nötig ist eine Institution, die als Drehscheibe für Ukraine-Expertise in der Mitte von Wissenschaft, Politik, Medien, Wirtschaft, NGOs, Kultur und den europäischen Gesellschaften fungiert. Eine Einrichtung, in der nicht nur über die Menschen in der Ukraine geredet wird, sondern mit ihnen.
Als Unterzeichner*innen sind wir überzeugt: Die europäische Doppelstadt Frankfurt (Oder) / Słubice kann der richtige Standort hierfür sein. Sie steht exemplarisch für Partnerschaft und Grenzüberwindung und bietet mit der Europa-Universität Viadrina ideale Anknüpfungspunkte für den Aufbau eines Ukraine-Zentrums.
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Gemeinsame Vereinbarung zwischen den Hochschulen des Landes Brandenburg und dem MWFK zu hochschulübergreifenden Einrichtungen
Zwischen Frühjahr 2023 und 2024 haben sich die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) eingehend mit der bisherigen Tätigkeit und dem Entwicklungsstand der hochschulübergreifenden Einrichtungen befasst und hierzu in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess Einschätzungen entwickelt.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses werden in dieser Gemeinsamen Vereinbarung Festlegungen zur Fortführung und künftigen Finanzierung der hochschulübergreifenden Einrichtungen getroffen.
Zwischen Frühjahr 2023 und 2024 haben sich die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) eingehend mit der bisherigen Tätigkeit und dem Entwicklungsstand der hochschulübergreifenden Einrichtungen befasst und hierzu in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess Einschätzungen entwickelt.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses werden in dieser Gemeinsamen Vereinbarung Festlegungen zur Fortführung und künftigen Finanzierung der hochschulübergreifenden Einrichtungen getroffen.
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Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg
Der Brandenburgische Landtag hat am 19. Juni 2024 das Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg beschlossen, das die Gründung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem zum 1. Juli 2024 vorsieht.
Der Brandenburgische Landtag hat am 19. Juni 2024 das Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg beschlossen, das die Gründung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem zum 1. Juli 2024 vorsieht.
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Hochschulentwicklungsplanung
Mit der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur entwickelten und von der Landesregierung am 26.März 2013 beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 legt die Landesregierung ihr Konzept für eine zukunftsfähige, innovative und gestärkte Hochschullandschaft in Brandenburg vor.
Mit der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur entwickelten und von der Landesregierung am 26.März 2013 beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 legt die Landesregierung ihr Konzept für eine zukunftsfähige, innovative und gestärkte Hochschullandschaft in Brandenburg vor.
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Hochschulstatistik
Statistiken u.a. der Studierendenzahlen in Berlin und Brandenburg, der Studienanfänger und der Hochschulfinanzen
Statistiken u.a. der Studierendenzahlen in Berlin und Brandenburg, der Studienanfänger und der Hochschulfinanzen
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Hochschulverträge
Die Hochschulverträge mit den acht staatlichen Hochschulen sind wichtige Elemente der Hochschulentwicklung im Land Brandenburg. In den einzelnen Verträgen werden für viereinhalb Jahre die Entwicklungsziele für die jeweilige Hochschule vereinbart und mit Indikatoren und Meilensteinen untersetzt. Das Land stellt dafür im Vertragszeitraum ergänzend zu den rund 1,7 Milliarden Globalfinanzierung rund 78 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit bietet das Land Brandenburg den Hochschulen für einen längerfristigen Zeitraum Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die aktuellen Hochschulverträge wurden am 26. Juni 2024 unterzeichnet, sie gelten bis zum 31. Dezember 2028.
Zu den hochschulübergreifenden Schwerpunkten gehören unter anderem:
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit in der Forschung
- Steigerung des Studienerfolgs
- Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau
- Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von KI-Technologien
aber auch
- Verankerung und Förderung von Nachhaltigkeit.
Die einzelnen Hochschulverträge der Hochschulen:
Die Hochschulverträge mit den acht staatlichen Hochschulen sind wichtige Elemente der Hochschulentwicklung im Land Brandenburg. In den einzelnen Verträgen werden für viereinhalb Jahre die Entwicklungsziele für die jeweilige Hochschule vereinbart und mit Indikatoren und Meilensteinen untersetzt. Das Land stellt dafür im Vertragszeitraum ergänzend zu den rund 1,7 Milliarden Globalfinanzierung rund 78 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit bietet das Land Brandenburg den Hochschulen für einen längerfristigen Zeitraum Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die aktuellen Hochschulverträge wurden am 26. Juni 2024 unterzeichnet, sie gelten bis zum 31. Dezember 2028.
Zu den hochschulübergreifenden Schwerpunkten gehören unter anderem:
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit in der Forschung
- Steigerung des Studienerfolgs
- Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau
- Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von KI-Technologien
aber auch
- Verankerung und Förderung von Nachhaltigkeit.
Die einzelnen Hochschulverträge der Hochschulen:
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Hochschulzulassungsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, soweit nicht die Vergabe der Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung im zentralen Vergabeverfahren nach den geregelten Vorschriften (zentrales Vergabeverfahren) erfolgt.
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, soweit nicht die Vergabe der Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung im zentralen Vergabeverfahren nach den geregelten Vorschriften (zentrales Vergabeverfahren) erfolgt.
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Hochschulzulassungsverordnung
Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen, soweit nicht die Vergabe im zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund erfolgt.
Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen, soweit nicht die Vergabe im zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund erfolgt.
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Perspektivenpapier zur Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und die staatlichen Hochschulen haben sich gemeinsam auf Perspektiven für die Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems verständigt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der das Brandenburger Hochschulsystem insgesamt und jede einzelne der staatlichen Hochschulen des Landes in einem ausführlichen Prozess über einen Zeitraum von zwei Jahren begutachtet hat.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und die staatlichen Hochschulen haben sich gemeinsam auf Perspektiven für die Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems verständigt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der das Brandenburger Hochschulsystem insgesamt und jede einzelne der staatlichen Hochschulen des Landes in einem ausführlichen Prozess über einen Zeitraum von zwei Jahren begutachtet hat.