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Erste 120 Kulturschaffende erhalten Mikro-Stipendien

- Erschienen am 22.05.2020 - Presemitteilung 110
Mikrostipendien

Das Kulturministerium hat die ersten Auszahlungen von Mikro-Stipendien freigegeben: 120 brandenburgische Künstler*innen erhalten in der kommenden Woche jeweils 1.000 Euro. Insgesamt sind derzeit mehr als 166 Anträge im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Kulturministerin Manja Schüle:

„Am 12. Mai haben wir das Mikrostipendien-Programm gestartet – ich freue mich sehr, dass wir bereits zehn Tage später die ersten Auszahlungen tätigen können. Das zeigt, dass es uns gelungen ist, ein unbürokratisches Förderinstrument zu entwickeln. Wir wissen: Mit dem Programm können wir nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben. Die eingereichten Projekte zeigen die beeindruckende Kreativität und unbändige Schaffenskraft unserer Künstler*innen: Da werden neue Bildzyklen konzipiert, für Romane recherchiert, Musical-Projekte für Kinder erarbeitet, künstlerische Reiseführer für Brandenburg entwickelt, Arrangements für Jazzfeste komponiert und Kostüme für Theaterinszenierungen entworfen. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für das Programm stellen wir rund 4 Millionen Euro bereit – genug, damit jeder der rund 4.000 Künstlerinnen und Künstler im Land ein Stipendium beantragen kann“, so Ministerin Schüle. „Mit den Stipendien setzen wir unser Engagement zur Unterstützung der Kultur in Zeiten von Corona fort. Im April haben wir ein Unterstützungsprogramm für Kultureinrichtungen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro gestartet, um deren gravierendste Einnahmeausfälle abzufedern. Und im März haben wir beschlossen, sowohl unsere institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen wie geplant fortzusetzen als auch bereits beantragte Projektförderung weiter fortzuführen.“

Für das Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler stehen insgesamt rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche hauptberuflich tätige Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Jahr 2020. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 an das Kulturministerium geschickt werden.  Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort hier online abrufbar. Seit dem 12. Mai steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags bis freitags, 09.00 bis 12.00 sowie 13.00 bis 16.00 Uhr, erreichbar.

Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 entstehen, ersetzen lassen.

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Ident-Nr
110
Datum
22.05.2020
Rubrik
PM , Stipendien , Corona
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